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Situationen, in denen das Begrüßungsgebet Moschee entfällt

Frage

Entfällt das Begrüßungsgebet Moschee zu bestimmten Zeiten? Vielen Dank!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Begrüßungsgebet Moschee ist eine regelmäßige Sunna des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) (Sunna mu'akkada) und gilt für den, der die Moschee im Zustand der rituellen Reinheit betritt, um sich zu setzen. Im Sahîh-Werk Muslims ist von Abû Qatâda überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Betritt jemand von euch die Moschee, soll er zwei Rak’as verrichten, bevor er sich setzt.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „Der darf sich erst hinsetzen, wenn er zwei Rak’as gebetet hat.“ Es ist sogar zu allgemein unerwünschten Zeiten eine Sunna, dieses Gebet zu beten, weil es ein Gebet mit Anlass ist und daher nach der stärkeren der beiden Meinungen nicht unter das Verbot fällt. Das Begrüßungsgebet Moschee entfällt in folgenden Situationen:

Wenn die eintretende Person der Imâm ist, der die Predigt hält, denn für ihn ist es Sunna, freitags direkt auf die Kanzel zu steigen, sobald er eintritt, ohne vorher das Gebet zur Begrüßung Moschee zu beten. Dies pflegte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu tun.

Das Gebet entfällt durch ein Pflichtgebet oder ein freiwilliges Gebet, denn man soll an diesem Platz ein Gebet verrichten und dies ist somit geschehen. Das Totengebet hingegen ersetzt dieses Gebet nicht, weil es im vorigen Hadîth heißt: „Der soll zwei Rak’as beten, bevor er sich setzt.“

Dieses Gebet entfällt ebenfalls, wenn man die Moschee betritt, wenn bereits die Iqâma gerufen wurde oder der Gebetsrufer dabei ist, die Iqâma zu rufen; in diesem Fall soll man sich der Gemeinschaft anschließen und nicht das Gebet zur Begrüßung Moschee verrichten, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn die Iqâma des Gebets gerufen wird, gibt es kein Gebet außer dem Pflichtgebet.“ (Überliefert von Muslim).

Das Gebet zur Begrüßung Moschee entfällt durch den Tawâf (rituelle Umschreitung der Ka'ba), wenn man von außerhalb Makkas ankommt, weil dieses Gebet mit den zwei Rak'as nach dem Tawâf zusammenfällt. Wer jedoch nicht von außerhalb kommt, der muss die Moschee mit zwei Rak'as ehren, wenn er nicht beim Betreten den Tawâf beabsichtigt.

Begrüßungsgebet entfällt, wenn man wiederholt die Moschee betritt. Es reicht bei den Hanafiten die Moschee einmal zu begrüßen, wenn man sie das erste Mal betritt. Bei den Malikiten hingegen reicht es einmal, wenn man in einer als kurz empfundenen Zeit nach dem Betreten zurückkehrt. Die Meinung der Schafiiten und die renommierte Meinung der Hanbaliten besagt, dass es dadurch nicht entfällt, sondern empfohlen ist. Diese Meinung wählte der Scheich des Islâm Ibn Taimiya laut Ibn Muflih in seinem Buch Al-Furû.

Und Allâh weiß es am besten!

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