Islam Web

Artikel

  1. Home
  2. Index
  3. Grundlagen des Islâm
  4. Islâm
  5. Rituelles Gebet (Salâ)

Das Gebet ist die Stütze der Religion - Teil 1

Das Gebet ist die Stütze der Religion - Teil 1

Der Lobpreis gebührt Allâh! Möge der Gesandte Allâhs in Ehren gehalten und ihm Wohlergehen geschenkt werden!

Der Islâm legt in seinem Offenbarungsbuch und in seiner Sunna besonders großen Wert auf das Gebet, verlangt mit großem Nachdruck es einzuhalten und warnt strengstens davor, es zu unterlassen. Denn es ist die Stütze der Religion, der Schlüssel des Paradieses, die beste aller Handlungen und das Erste, wonach der Gläubige am Tag der Auferstehung gefragt werden wird. Es ist eines der Merkmale der in Demut Ehrfürchtigen gegenüber Allâh und folgt unmittelbar auf den Glauben ans Übersinnliche:

„Und die an das glauben, was zu dir [an Offenbarung] herabgesandt worden ist, und was vor dir herabgesandt wurde, und die vom Jenseits überzeugt sind. Jene folgen einer Rechtleitung von ihrem Herrn, und das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.“ (Sûra 2: 4-5).

Zudem beginnt und endet damit die Beschreibung der erfolgreichen Gläubigen:

„Die Gläubigen haben Erfolg erlangt; diejenigen, die in ihrem Gebet demütig sind, und diejenigen, die sich von unbedachter Rede abwenden, und diejenigen, die die Zakâ entrichten, und diejenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder [dem] was ihre rechte Hand besitzt, denn sie sind [hierin] nicht zu tadeln, – wer aber darüber hinaus [etwas] begehrt, das sind die Übertreter –, und diejenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter und ihre Verpflichtung achtgeben, und diejenigen, die ihre Gebete einhalten.“ (Sûra 23:1-9).

Ferner wird nachdrücklich betont, dass es eingehalten werden soll; sowohl, wenn man nicht auf Reisen ist, als auch, wenn man reist, sowohl in Sicherheit als auch bei Furcht und sowohl zu Zeiten des Friedens als auch im Krieg.

„Haltet die Gebete ein, und [besonders] das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allâh. Wenn ihr in Furcht seid, dann [verrichtet das Gebet] zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber [wieder] in Sicherheit seid, dann gedenkt Allâhs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wusstet.“ (Sûra 2:238-239).

Und er droht jedem, der es vernachlässigt und die dafür vorgesehene Zeit versäumt, Unheil und Verderben an: „Wehe nun den Betenden, denjenigen, die auf ihre Gebete nicht achten...“ (Sûra 107:4 –5).

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sprach eines Tages darüber, indem er sagte: „Wer es einhält, für den wird es am Tag der Auferstehung ein Licht, ein Beweis und eine Rettung sein. Und wer es nicht einhält, für den wird es kein Licht, keinen Beweis und keine Rettung geben. Und er wird am Tag der Auferstehung mit Qârûn, dem Pharao, Hâmân und Ubayy ibn Chalaf sein.“ (Überliefert von Ahmad und Ibn Hibbân).

Dies ist der Stellenwert des rituellen Gebets im Islâm. Auf Grund dieses Stellenwertes ist es die erste rituelle Handlung, die den Muslimen zur Pflicht gemacht wurde. Es wurde bereits circa drei Jahre vor der Hidschra in Makka zur Pflicht erklärt. Die Art und Weise, wie es zur Pflicht gemacht wurde, war ein weiterer Beleg dafür, welchen Wert Allâh darauf legt. Denn alle anderen rituellen Handlungen wurden auf Erden zur Pflicht erklärt. Allein das Gebet wurde in der Nacht der Nachtreise und beim Aufstieg in die Himmelssphären angeordnet, und zwar durch eine direkte Anrede des Herrn der Welten an den Letzten aller Gesandten.

Regierungen rufen gewiss ihre Botschafter zu Konsultationen, wenn es um äußerst wichtige, entscheidende Angelegenheiten geht, bei denen eine mündliche Kommunikation über die Ferne nicht ausreicht. Und Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war Allahs Botschafter, den Er an Seine Geschöpfe entsandt hatte. Wenn also Allâh der Hocherhabene ihn einbestellte und ihn in die höchsten Himmelssphären aufstiegen ließ, um ihm mitzuteilen, dass das Gebet zur Pflicht erklärt werde, dann ist dies ein ausdrücklicher Beweis für dessen Stellenwert und Wichtigkeit bei Allâh.

Verwandte Artikel