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Menschenrechte in der islāmischen Zivilisation

Menschenrechte in der islāmischen Zivilisation

Der europäische Philosoph Friedrich Nietzsche sagte: „Die Schwachen und Unfähigen müssen vergehen. Dies ist das erste Prinzip der Fürsorge, und wir müssen ihnen dabei helfen.” Im Gegensatz hierzu weicht die islâmische Scharîa niemals vom Weg der Moral und Ethik ab. Dies zeigt sich in einer Reihe von Rechten, die allen menschlichen Wesen zustehen, ohne Ansicht der Hautfarbe, des Geschlechts oder der Sprache. Diese Rechte umfassen auch die Umwelt, mit der der Mensch interagiert. Der Islâm schützt diese Menschenrechte durch Gesetze, damit ihre Durchsetzung gewährleistet wird, und verhängt Maßnahmen gegen jeden, der sie verletzt.

Der Mensch aus Sicht des Islâms

Der Islâm gibt dem Menschen einen hohen Stellenwert basierend auf Würdigung und Wertschätzung. Ausgangspunkt hierfür ist das Wort des Erhabenen: „Und Wir haben ja die Kinder Adams geehrt; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt” (Sûra 17:70). Diese Sicht gewährt den Menschenrechten im Islâm eine Reihe von besonderen Eigenschaften, darunter am wichtigsten die umfassende Vollständigkeit. Die Menschenrechte im Islâm umfassen politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Aspekte. Sie sind universal und gelten für alle Individuen, seien sie Muslime oder Nichtmuslime, ohne Ansicht von Hautfarbe, Geschlecht oder Sprache. Sie können nicht abgeschafft oder verändert werden, weil sie auf den Geboten Allâhs des Herrn der Welten beruhen.

Dies wurde so durch den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in seiner Abschiedspredigt verkündet. Diese stellt eine umfassende Verkündung der Menschenrechte im Islâm dar. In seiner Ansprache sagte er: „Zweifellos sind euer Blut, Eigentum und eure Ehre unverletzlich (harâm) für andere, genauso wie die Unverletzlichkeit (Hurma) dieses euren Tages in dieser euren Stadt (Mekka) in diesem eurem Monat (Pilgermonat Dhû Al-Hiddscha) bis zu dem Tag, an dem ihr euren Herren treffen werdet” (Al-Buchârî). Diese Rede des Propheten bestätigte die Menschenrechte. Darunter sind die wichtigsten die Unverletzlichkeit des Körpers (wörtl. Blut), Reichtum, Ehre u.a.

Er (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) betonte ebenfalls den hohen Rang der menschlichen Seele im Allgemeinen, indem er ihr wichtigstes Recht, nämlich das auf Leben, gewährleistete. Als er über die großen Sünden befragt wurde, sagte er: „Allâh einen Partner beigesellen und eine Seele töten“ (Al-Buchârî). Im Hadîth wird das Wort „Nafs“ verwendet; dies schließt damit jede lebende Seele ein, die auf unrechtmäßige Weise getötet wird.

Weiter hat der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens geschützt, indem er die Selbsttötung verboten hat. So sagte er: „Wer sich selbst tötet, indem er sich von einem Berg herabstürzt, wird im Höllenfeuer sein und sich dort unablässig herabstürzen und ewig in diesem Zustand verbleiben. Und wer sich selbst tötet, indem er Gift trinkt, so wird dieses Gift in seiner Hand bleiben und er wird unablässig davon trinken im Höllenfeuer und ewig in diesem Zustand verbleiben. Wer sich mit einem Stück aus Metall tötet, so wird dieses Metall in seiner Hand bleiben und er sich damit unablässig in den Bauch stoßen im Höllenfeuer und er wird ewig in diesem Zustand verbleiben“ (Al-Buchâri).

Darüber hinaus verbietet der Islâm alle Handlungen, die das Recht des Menschen auf Leben beeinträchtigen, seien es Einschüchterung, Beleidigung oder körperliche Gewalt. Hischâm ibn Hakîm (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen: Allâh wird diejenigen der Qual aussetzen, die in dieser Welt andere quälen“ (Ibn Hibbân).

Gleichheit der Menschen

Nachdem der Islâm allen Menschen ihre Würde hat zukommen lassen und die Unverletzlichkeit ihres Lebens, ihrer Ehre und ihres Vermögens gewährleistet hat, bestätigt der Islâm das Recht aller auf gleiche Behandlung ohne Diskriminierung. Alle werden gleichermaßen behandelt: als Individuen oder Gruppen, als Ethnien und Völker, als Beherrschte und Herrschende, als Regierende und Regierte. Es gibt keine Ausnahmen in dieser Beziehung. In der Gesetzgebung gibt es keine Diskriminierung; weder eines Arabers gegenüber einem Nichtaraber, noch von Personen unterschiedlicher Hautfarbe, seien sie schwarz oder weiß, noch als Regierender oder Bürger. Für den Islâm ist die Taqwâ (Frömmigkeit und Gottesbewusstsein) das einzige Kriterium für die Überlegenheit unter den Menschen.

Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „O ihr Menschen, euer Herr ist einer und euer Vater ist einer. Ihr alle stammt ab von Adam und Adam wurde aus Erde erschaffen. Der unter euch am meisten Gewürdigte bei Allâh ist derjenige mit der stärksten Taqwa (Gottesbewusstsein, Gottesfurcht). Kein Araber ist einem Nichtaraber überlegen, es sei denn durch seine Taqwâ“ (Ahmad, At-Tabarânî).

Gerechtigkeit im Islâm

Ein anderes Recht, das mit der Gleichheit der Menschen verbunden ist, ist das Recht auf faire Behandlung. Eine der erstaunlichsten Überlieferungen in diesem Zusammenhang ist das Wort des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) an Usâma ibn Zaid (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), als dieser versuchte, sich für eine Frau aus dem Stamme der Machzûm einzusetzen, die Diebstahl begangen hatte. Er (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Bei dem, in Dessen Hand meine Seele ist, wenn Fâtima, die Tochter Muhammads, Diebstahl begangen hätte, würde ich ihr die Hand abtrennen“ (Al-Buchârî).

Um Gerechtigkeit zu bewahren, achtete er (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) darauf, dass jeder das Recht auf eigene Verteidigung erhält. Er sagte: „Der Gläubiger (Inhaber eines Rechts) hat das Recht zu sprechen“ (Al-Buchârî). Weiter sagte er denjenigen, die für die Angelegenheiten der Menschen und die Rechtsprechung verantwortlich waren: „Wenn zwei Kontrahenten vor dir sitzen, entscheide nicht, bis du gehört hast, was der andere Kontrahent zu sagen hat, so wie du dem ersten zugehört hast, damit du eine klare Vorstellung des besten Urteils erhältst“ (Abû Dâwûd).

Das Recht auf Grundversorgung

Die islâmische Scharîa gewährt den Menschen ein einzigartiges Recht, nämlich das Recht auf Grundversorgung, das in keinem von Menschen gemachten Rechtssystem oder in der Charta der Menschenrechte erreicht wird. Das Recht auf Grundversorgung bedeutet, dass jedes Individuum, das in den Grenzen des muslimischen Staatsgebiets lebt, das Recht auf alles hat, was für ihn notwendig ist, um die grundlegenden Bedürfnisse des Lebens zu erfüllen und ein würdiges Leben mit einem passenden Lebensstandard zu führen. Dieses Recht unterscheidet sich von der reinen Festlegung eines Existenzminimums, wie es in den von Menschen geschaffenen Systemen festgelegt wird. Dieses beinhaltet nämlich nur eine Minimalversorgung, um das Überleben zu gewährleisten. Das Recht auf Grundversorgung im Islâm wird normalerweise durch Arbeit für den eigenen Lebensunterhalt gewährleistet. Wenn ein Individuum jedoch verhindert ist zu arbeiten, erhält er einen Anteil aus den Zakâ-Einnahmen. Wenn die vorhandenen Zakâ-Gelder nicht für die Bedürfnisse der Armen und der Zakâ-Empfänger ausreichen, um ihnen ein würdiges Leben zu garantieren, wird der Differenzbetrag aus dem Staatshaushalt beglichen.

Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn ein Gläubiger (stirbt und) Vermögen hinterlässt, dann erben dies seine Verwandten. Hat er jedoch Schulden und bedürftige Kinder hinterlassen, dann lasst diese (Gläubiger und Kinder) zu mir kommen (dass ich die Schuld begleiche und für die Kinder sorge), denn ich bin wahrlich ihr Beschützer“ (Al-Buchâri). Er (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) betonte auch das Recht des Nachbarn, als er sagte: „Wer des Nachts satt schläft und weiß, dass sein Nachbar hungrig ist, hat nicht wirklich den Glauben an mich verinnerlicht“ (Hâkim).

Er lobte das solidarische Verhalten der Asch’ariyûn (Teil eines Stammes der Banû Al-Asch’ar), als er sagte: „Wenn den Asch’ariyûn die Vorräte im Kampf ausgehen oder ihre Angehörigen in Medina zu wenig haben, dann sammeln sie, was sie haben, in einem Tuch und verteilen es gleichmäßig, indem sie mit gleichem Maß abmessen. Diese sind von mir und ich bin von ihnen“ (Muslim).

Rechte von Zivilisten und Kriegsgefangenen

Die Menschenrechte nach islâmischer Auffassung erreichen ihren Gipfel, wenn es sich um das Thema Zivilisten und Gefangene in Kriegszeiten dreht. Normalerweise sind Kriege geprägt von Rache und Bestrafung statt von Menschlichkeit und Mitgefühl. Doch der Islâm verfolgt hier einen menschlichen Zugang und wird durch Barmherzigkeit geleitet. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Tötet kein Kind, keine Frau und keine alte Person“ (Muslim).

All dies gibt einen kurzen Einblick in das, was der Islâm an Gesetzen verkündet und wie er die Rechte aller Menschen auf dieser Erde sichert. In ihrer Gesamtheit zeigen sie den humanistischen Charakter des Islâms, der den Grundstein der muslimischen Zivilisation darstellt.

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