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Rechtsnorm für das Gebet, wenn der Vorbeter Takbîratu Al-Ihrâm leise und entschuldigt wiederholt

Frage

Ich habe als Vorbeter in Gemeinschaft in der Moschee gebetet. Nachdem zum Verrichten des Gebets gerufen worden war, war meine Absicht, das anstehende Gebet durchzuführen. Nach dem Takbîratu Al-Ihrâm (die Worte "Allâh ist größer" am Anfang des Gebets) und vor dem Eröffnungsbittgebet habe ich gedacht, dass es sich um das vorangegangene Gebet handelt, was mich das Takbîratu Al-Ihrâm wiederholen ließ. Zu Ihrer Information: Das Gebet war ein lautloses Gebet (ein Gebet, in dem der Qurân lautlos rezitiert wird). Die hinter dem Vorbeter Betenden haben das Takbîratu Al-Ihrâm nicht gehört. Im selben Moment hatte ich die erste Absicht wieder und war sicher, dass es ein Werk des Satans war. Ich habe dann das Gebet zu Ende geführt, ohne den hinter dem Vorbeter Betenden etwas davon zu sagen. Nach dem Gebet hatte ich das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. Deshalb schreibe ich Ihnen, um mir zu erklären, was zu tun ist.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Sie mussten Ihr Gebet fortsetzen, solange Sie die Absicht zum Verrichten des anstehenden Gebets vor dem Takbîr hatten. Ihr Zweifel nach dem Takbîr bezüglich der Absicht zum Verrichten eines vorangegangenen Gebets spielt keine Rolle. Ihr Takbîr zum zweiten Gebet macht Ihr erstes Gebet, das die hinter dem Vorbeter Betenden mit begonnen haben, rechtsungültig, weil das Folgen seitens der hinter dem Vorbeter Betenden erst nach dem Takbîr des Vorbeters beginnt, außer in zwei Fällen, in denen – einigen Gelehrten zufolge – die hinter dem Vorbeter Betenden das Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter aussprechen dürfen:

Der schafiitische Gelehrte Al-Badschairamî sagte über Takbîratu Al-Ihrâm des hinter dem Vorbeter Betenden vor dem Vorbeter: Sein Gebet ist nur in zwei Fällen rechtsgültig, in denen es erlaubt ist, dass der hinter dem Vorbeter Betende Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter ausspricht, nämlich wenn er allein das Gebet begonnen hat und sich dann einem gemeinschaftlichen Gebet anschließt; und wenn der Vorbeter mit dem Gebet anfängt und die hinter dem Vorbeter Betenden ihm folgen und er dann Zweifel an seiner eigenen Absicht hat, was ihn den Takbîr wiederholen lässt, so dass er sich dabei selbst hören kann und sein Gebet als Vorbeter fortsetzt.

Der Beweis für die Rechtsgültigkeit des Gebets des hinter dem Vorbeter Betenden, der Takbîratu Al-Ihrâm vor dem Vorbeter ausspricht, ist der Bericht, den Ahmad und Abû Dâwûd von Abû Bakr überlieferten, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken beim Morgengebet die Moschee betreten hat. Dabei winkte er (der Prophet), dass die Leute weiter beten sollen. Dann betete er als Vorbeter mit, wobei die Wassertropfen von seinem Kopf tropften. Es wird in diesem Hadîth nicht überliefert, dass sie Takbîratu Al-Ihrâm wiederholt haben. Die Gelehrten beweisen damit, dass das Gebet der hinter dem Vorbeter Betenden rechtsgültig ist, wenn sich der Vorbeter in der rituellen Unreinheit befindet, vorausgesetzt, dass die hinter dem Vorbeter Betenden dies nicht wissen. Der fragende Bruder soll sich jedoch davor hüten, dass er das wiederholt, weil einige Gelehrte das Gebet des hinter dem Vorbeter Betenden absolut für rechtsungültig halten, wenn das Gebet des Vorbeters rechtsungültig wird.

Und Allâh weiß es am besten!

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