An einem Tag im Ramadân gab es bei uns einen heftigen Streit zwischen meinem Mann und der Frau dessen Bruders. Das Geschrei wurde sehr laut und ich hatte fürchterliche Angst. Zu jener Zeit war ich im sechsten Monat schwanger, und aus Angst vor einer Fehlgeburt trank ich ein wenig Wasser. Danach fastete ich natürlich weiter bis zum Sonnenuntergang. Wie lautet die Rechtsnorm für eine derartige Situation? Und wie kann ich diesen Tag nachholen, wobei zu erwähnen ist, dass dies vor 20 Jahren geschah?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du der Ansicht bist, dass du auf Grund der Angst, die dich traf, sehr wahrscheinlich dein Kind verloren hättest, wenn du dein Fasten nicht brichst, dann war das Fastenbrechen für dich gestattet. Sollte es jedoch nur eine Vermutung von dir gewesen sein, so war dein Fastenbrechen nicht erlaubt. In diesem Fall musst du aufrichtig bereuen. Den Tag, an dem du dein Fasten gebrochen hast, musst du auf jeden Fall nachholen. Des Weiteren musst du nach Meinung der meisten Gelehrten für diesen Tag auch einen Bedürftigen speisen, da du auf Grund der Angst um dein Kind dein Fasten brachst.
Ibn Qudâma sagte: "Sollten sie Angst um ihre Kinder haben, dann sollen sie ihr Fasten brechen. Sie müssen es dann nachholen und für jeden Tag einen Armen speisen. So wird es von Ibn Umar überliefert und das ist auch das Ausschlaggebende bei der Rechtschule von As-Schâfi´î."
Nach der Meinung der Mâlikîten, Schâfi´îten und Hanbaliten musst du auch noch einen Armen speisen, da du das Nachholen so lange hinausgezögert hast, obwohl du dessen fähig warst.
Auch wollen wir dich darauf hinweisen, dass du aufrichtig bereuend zu Allâh zurückkehren sollst, da du dich so bald wie möglich informieren und nicht eine so lange Zeit zögern hättest dürfen, das Urteil hierüber zu erfahren.
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