Ich hoffe, dass ihr mir eine Antwort auf meine Frage geben könnt, denn sie macht mir Sorgen. Vor einer Weile ist zwischen mir und meinem Ehemann ein Streit entstanden und ich forderte die Ehescheidung von ihm und war dazu entschlossen. Danach sagte er mir: Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand.
Ich war in einem sehr schlimmen Zustand, den nur Allâh kennt. Als er wieder zu mir kam und sich mit mir versöhnte, meinte er, dass diese Aussage nicht als Scheidungsausdruck gelten sollte. Ich erwiderte, dass ich viele Fatwas gelesen habe, die besagen, dass sie als Scheidung gelte. Er ist ein sehr religiöser Mensch; das habe ich Allâh zu verdanken.
Ich fragte ihn aber, wie es sein kann, dass er sich nicht dafür interessiert. Er antwortete "Ich habe dir dies gesagt, damit ich dich auf diese Forderung verzichten lasse", das heißt er wollte mich “auf den Arm nehmen“, damit ich diese Forderung nicht wieder geltend mache, aber ich sah es als Ernst.
Was meint ihr dazu? Dieses Problem macht mir Tag und Nacht Sorgen. Ich denke sehr oft darüber nach und befürchte, dass wir eine Sünde begehen, ohne dies zu ahnen.
Möge Allâh euch segnen!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Aussage des Ehemannes: "Deine Angelegenheit liegt in deiner Hand" gilt nicht als eine Ehescheidung, sondern als eine Bevollmächtigung bezüglich der Scheidungsfrage. Wenn du dich also für die Scheidung entscheidest, so bist du von ihm geschieden. Wenn es die erste oder die zweite Scheidung ist, hat er das Recht, dich wieder als seine Frau zu haben, bevor deine Wartezeit vorüber ist, ohne einen neuen Heiratsvertrag zu schließen.
Wenn du dich jedoch nicht für die Scheidung entscheidest, so hast du das Weiterbestehen eurer Ehe gewählt; und darauf bezieht sich deine Frage offensichtlich. Wir weisen dich darauf hin, dass es verboten ist, dass eine Frau die Scheidung von ihrem Mann ohne islâmisch geltenden Grund, wie Schaden gegen die Frau, fordert.
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