Wessen letzte Worte "Ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt" sind, geht in das Paradies ein. Ist dieser Hadîth authentisch? Ich denke "ja". Geht man also ins Paradies ein, auch wenn man im Diesseits mit Schulden behaftet war?!
Ich stelle diese Frage, weil ich mit Schulden behaftet bin und manchmal nicht weiß, wem und inwieweit ich Unrecht begangen habe. Ich habe auch sehr oft betrogen. Ich erfuhr, Allâh vergibt nur die Sünden, die um Seine Rechte gehen. Ich habe viele getäuscht.
Soll ich all diese um Verzeihung bitten? Ich denke, ich habe alle betrogen, denen ich etwas verkauft habe. Ich war Zigarettenhändler und dachte, alle Sünden sind gleich. Ich wusste nicht, dass es einen Unterschied zwischen den Sünden gibt, die die Beziehung zu Allâh betreffen, und jenen, die um die Beziehung zu den Menschen gehen.
Sonst hätte ich das nicht gemacht. Wären "Ich bezeuge, dass es nichts Anbetungswürdiges außer Allâh gibt" meine letzten Worten im Diesseits, würde ich dann ins Paradies eingehen?
Ich freue mich auf eure Antwort.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Mu´âdh ibn Dschabal berichtete, dass der Prophet sagte: "Wessen letzte Worte "Ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt" sind, geht in das Paradies ein." (Von Abû Dawûd, Al-Hâkim überliefert, nach Al-Albânî ist der Hadîth authentisch)
Dieser Hadîth deutet darauf hin, dass der Gläubige ins Paradies gehen wird. Dass er mit Schulden behaftet ist, hindert ihn daran nicht. Wer im Diesseits mit Schulden behaftet war, der wird diese Schulden im Jenseits zurückgeben müssen, bevor er ins Paradies gehen darf, falls er darüber im Diesseits keine Reue empfand und die Menschen, denen er Unrecht tat, nicht um Verzeihung bat.
Hinweise darauf finden wir in folgenden Hadîthen: "Wer 'Ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt' im Diesseits sagt, dem wird es am Tage des jüngsten Gerichts nutzen, was auch immer ihn davor befällt." (Von At-Tabarânî überliefert, von Al-Albânî für authentisch erklärt, dies gilt natürlich nicht für Kufr und Schirk ohne Reue.)
Al-Buchârî überlieferte, dass Abû Sa´îd Al-Chudrî überlieferte, dass der Prophet sagte: ''Wenn die Gläubigen die Hölle überwunden haben, werden sie auf einer Brücke zur Rechenschaft gezogen, und erst wenn sie von ihren Schulden befreit werden, dürfen sie ins Paradies eingehen.''
Muslim berichtete, dass Abû Huraira überlieferte, dass der Prophet seine Gefährten fragte: "Wisst ihr, wer der Verlierer ist?" Sie entgegneten: "Der Verlierer ist derjenige, der überhaupt nichts besitzt." Da sagte er: "Der Verlierer in meiner Gemeinschaft ist derjenige, der am Tage des Jüngsten Gerichts kommt, nachdem er im Diesseits Gebete verrichtet, gefastet und Zakât entrichtet hat, woneben er aber den einen beschimpft, den anderen verleumdet, diesen beraubt, jenen getötet und einen weiteren geschlagen hat. Dann gibt er diesem von seiner Belohnung und jenem von seiner Belohnung, bis sein Lohn vergangen ist. Bleibt noch etwas von seinen Schulden übrig, wird ihm von den Schulden Anderer gegeben, dann wird er in die Hölle geworfen."
Du sollst also zu Allâh reumütig zurückkehren, Ihn oftmals um Vergebung bitten und für deine Sünden büßen, die du begangen hast, wie z. B. das Übertreten der Gebote Allâhs, Betrügen und das Verzehren vom Vermögen der Menschen zu Unrecht. Du sollst also deine guten Werke als Vorbereitung für das Jenseits vermehren. Du sollst dich darum bemühen, dich von deinen Schulden zu befreien, indem du die Menschen, denen du Unrecht getan hast, dafür- soweit wie möglich- entschädigst. Verschone deine Seele von diesen Schulden! Bemühe dich darum, sie davon zu befreien!
Bemühe dich darum, diese Menschen zufrieden zu stellen! Bitte sie um Vergebung! Söhne dich mit ihnen derart aus, dass sie zufrieden werden! Über den Betrug sagte der Prophet : "Wer betrügt, der gehört nicht zu mir." (Von Muslim überliefert)
Hinsichtlich der Befreiung von den Schulden im Diesseits sagte der Prophet : "Wer einem bezüglich der Ehre oder Anderem Unrecht tat, der soll sich heute davon befreien, bevor der Tag eintrifft, an dem weder Dinar noch Dirham zählen. Wer gute Werke tat, dem wird - seiner Schuld entsprechend - ein Anteil an der Belohnung für seine guten Werke entnommen, wer aber keine guten Werke tat, dem wird von den Schulden Anderen gegeben, denen er Unrecht tat." (Von Al-Buchârî und Muslim übereinstimmend)
Wisse, dass Allâh, wenn du wahrhaftig in deiner Reue bist und Anderen ihre Rechte nicht zurückerstatten kannst, weil du nicht das Vermögen hast oder dich an sie nicht wenden konntest oder sie es dir nicht verzeihen möchten, diese Menschen am Tage der Auferstehung an Statt deiner zufrieden stellen wird. Wahrlich, Er liebt diejenigen, die sich Ihm reuevoll zuwenden. Er ist von weit umfassender Vergebung, und Barmherzigkeit. Er ist der Großmütige und Erhabene.
Allâh weiß es am besten.
Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken