Islam Web

  1. Fatwa
  2. Siyâm (Fasten)
  3. Freiwilliges Fasten
  4. Empfohlenes Fasten
Fatwâ-Suche

Gehört es zur Sunna des Propheten Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sechs Tage vom Monat Schawwâl zu fasten?

Frage

Wann fastete der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken die sechs Tage des Schawwâl?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Das Fasten der sechs Tage nach dem Ramadân im Monat Schawwâl ist eine ständig praktizierte Sunna. Es ist von Abû Ayyûb Al-Ansârî  möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer den Ramadân fastet und ihm sechs Tage vom Schawwâl folgen lässt, (bekommt Belohnung) als ob er das Leben lang fastet.“ Überliefert von Muslim.

In den Handlungen der Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gibt es keinen Anhaltspunkt, auf welche Weise der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken diese sechs Tage fastete, das heißt, es gibt nur die Aussage des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ohne Beschreibung, wie er diese sechs Tage fastete. Wir bestätigen oder verneinen also nur, was auch in den Hadîthen vorkommt.

Es ist keine Voraussetzung in der Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , dass er eine Sache sagte und gleichzeitig auch tat, so gibt es beispielsweise keinen Hadîth vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , der über das Sich-Zurückziehen in die Moschee im Monat Ramadân spricht, jedoch sehen wir dies als Sunna an, da der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken dies zu tun pflegte.

Zur Sunna gehört also auch, was vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nur ausgesprochen wurde, weil es vielleicht ein Hindernis bei der Verrichtung gab oder er verdeutlichen wollte, dass es erlaubt ist, diese Handlung zu unterlassen, wie z.B. das Duhâ-Gebet (Vormittagsgebet). In einem authentischen Hadîth von Â`ischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein wird berichtet, dass sie den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken niemals sah, wie er dieses Gebet verrichte, obwohl es viele andere authentische Hadîthe gibt, die auf den Vorzug des Duhâ-Gebets hinweisen.

Die Gesamtheit der Gelehrten ist sich einig, dass es erwünscht ist, die sechs Tage von Schawwâl ununterbrochen nach Ramadân zu fasten.

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs