Im Pflichtgebet lesen wir in der ersten und zweiten Rak'a eine kurze Sűra nach der Sűra Al-Fâtiha, in den Rak'as danach lesen wir jedoch nur die Fâtiha. Machen wir das auch in den Sunna-Gebeten?
Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
In den ersten zwei Rak'as im Gebet eine Sűra nach der Fâtiha zu lesen ist im Allgemeinen erlaubt, hierin unterscheidet sich das Pflichtgebet nicht von einem freiwilligen Gebet. Doch sind die Gelehrten unterschiedlicher Meinung darüber, ob man in den letzten zwei Rak'as eines vierteiligen Gebets beziehungsweise in der dritten Rak'a eines dreiteiligen Gebets nach der Fâtiha eine weitere Sűra rezitieren darf. Die Malikiten meinen, dass die Rezitation einer weiteren Sűra nur in den ersten zwei Rak'as möglich ist, doch muss man nichts tun, wenn man trotzdem einmal eine weitere Sűra lesen sollte. Ad-Dasűqî schrieb in seiner Glosse zu As-Scharh Al-Kabîr (i.e. der Kommentar von Ad-Dardîr zu Muchatasar Chalîl im malikitischen Fiqh), als er die Handlungen aufzählte, bei denen keine Korrekturniederwerfung nötig ist: "Die Aussage (aus Muchtasar Chalîl):»oder fügt eine Sűra in den letzten beiden hinzu«, bedeutet: Man muss nach der renommierten Auffassung der Malikiten keine Korrekturniederwerfung verrichten, weil hier die Meinung der anderen Rechtsschulen berücksichtigt wird, in denen auch in den letzten beiden Rak'as eine Sűra (nach der Fâtiha) gelesen werden soll.
Die Schafiiten in der renommierten Meinung und die Hanbaliten sind der Meinung, dass es nur in den ersten beiden Rak'as erlaubt ist, eine weitere Sűra zu rezitieren. Doch gibt es im Gegensatz zur renommierten Meinung bei den Schafiiten ebenfalls die Meinung, dass man auch in den letzten beiden Rak'as eine weitere Sűra lesen darf, weil Muslim in seinem Sahîh-Werk von Abű Sa'îd Al-Chudrî
überlieferte: "Wir schätzten die Länge des Mittags- und Nachmittagsgebets des Gesandten Allâhs ab, wir schätzten sein Stehen in den ersten beiden Rak'as des Mittagsgebets so lange, wie man braucht, um die Sűra Alif Lâm Mîm As-Sadschda (Sűra 32) zu lesen, und sein Stehen in den letzten beiden auf etwa die Hälfte dieser Länge. Und wir schätzten sein Stehen in den ersten beiden Rak'as des Nachmittagsgebets so lang wie in den letzten beiden Rak'as des Mittagsgebets, und in den letzten beiden Rak'as des Nachmittagsgebets schätzten wir es auf die Hälfte.“
As-San'ânî schrieb in Subul As-Salâm (dem Kommentar zum Hadîth-Werk Bulűgh Al-Marâm): "Dies weist darauf hin, dass in den letzten beiden auch etwas anderes als die Fâtiha rezitiert wurde."
Die wahrscheinlichste Meinung ist, und Allâh weiß es am besten, dass es in den letzten beiden Rak'as eines vierteiligen Gebets und in der dritten eines dreiteiligen erlaubt ist, eine weitere Sűra zu lesen, egal ob im Pflichtgebet oder in einem freiwilligen Gebet, weil dies der erwähnte Hadîth belegt, den Muslim von Abű Sa'îd
überlieferte.
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