Was ist, wenn etwas von den Haaren der Frau im Gebet unbedeckt ist und sie dies merkt? Soll sie sich während des Gebets darum kümmern, das Gebet unterbrechen oder weiterbeten? Ferner möchte ich Ihnen meine Dankbarkeit für diese exzellente Website aussprechen.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn im rituellen Gebet etwas vom Haar der Frau sichtbar wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Gebets, solange sie sich sofort bedeckt. Ibn Qudâma sagt in „Al-Mughnî“: „Wenn etwas von der Al-Aura (den zu bedeckenden Körperteilen) unabsichtlich entblößt wird und man diese sofort bedeckt, ohne dass eine längere Zeitspanne vergeht, so macht dies das Gebet nicht ungültig, weil es nur kurz dauerte.“ Das Kopfhaar der Frau ist ein Teil dieser Al-Aura und es ist unzulässig, diese im Gebet zu entblößen. Die Mâlikiten sind der Auffassung, dass es für die Frau mustahabb (empfohlen) ist, das Gebet in der Gebetszeit zu wiederholen, wenn etwas von ihrem Kopf oder ihren Körpergliedern sichtbar wurde. Ad-Dardîr sagte im Text von Chalîl ibn Ishâq: „Eine freie Frau soll das Gebet wiederholen, wenn etwas von ihrer Brust oder ihren Körpergliedern wie Nacken, Kopf, Arme, Rücken, Fuß (teilweise oder ganz) sichtbar wurde. Auch gilt das für den Teil des Rückens, welcher der Brust gegenüberliegt. Das gilt, wenn die Entblößung eine gewisse Zeit andauert.“
Und Allâh weiß es am besten!
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