As-Salâm alaikum!
Sie haben meine Frage zu einem unbeabsichtigten Fehler in einer Runde des Tawâf Al-Ifâda beantwortet und mir mitgeteilt, dass ich den Tawâf wiederholen muss. Ich habe nun vor, so Allâh will, zur ´Umra zu gehen. Meine Frage ist: Wenn ich von Medina nach Mekka reise und am Mîqât in den Ihrâm eintrete, was soll ich dabei beabsichtigen? Soll ich zunächst den Tawâf verrichten und danach die ´Umra? Was wäre korrekt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zunächst weisen wir den Fragesteller darauf hin, dass jemand, der einen qualifizierten Gelehrten um eine Fatwâ bittet und entsprechend dessen Urteil handelt, von seiner Verantwortung befreit ist. Das wiederholte Befragen mehrerer Gelehrter kann hingegen zu Unsicherheit führen. Die Gelehrten der Ahl As-Sunna haben unterschiedliche Meinungen in Detailfragen und ihre Meinungsverschiedenheit ist eine Barmherzigkeit. Diese Unterschiede basieren auf Regeln, Grundlagen und korrekter Ableitung von Urteilen aus den islamischen Quellen.
Die Fatwâ, die dir die Gültigkeit deines Haddsch bestätigt hat, ist nach der Rechtsschule von Imam Abû Hanîfa, möge Allah ihm gnädig sein, korrekt. Es handelt sich um eine anerkannte und bewahrte Rechtsschule, nach der man bedenkenlos handeln kann, solange man nicht gezielt nach dem bequemsten Weg sucht. Es hätte dir also genügt, dieser Fatwa zu folgen und ein Schaf als Sühne für den fehlenden Tawâf zu opfern.
Da du jedoch deine Frage erneut an uns gerichtet hast und wir in dieser Angelegenheit der Meinung der Mehrheit der Gelehrten folgen, lautet unsere Antwort wie folgt:
Du bist verpflichtet, die Ihrâm-Kleidung anzulegen und den Tawâf und Sa´i des Haddsch nachzuholen. Dafür musst du nicht erneut in den Ihrâm-Zustand eintreten und auch nicht zum Mîqât gehen, denn du befindest dich aufgrund des Fehlers in deinem Haddsch bis jetzt im Ihrâm-Zustand.
Wenn du dies nachgeholt hast, kannst du eine ´Umra verrichten, indem du den Haram-Bereich verlässt und zum nächstgelegenen Mîqât, wie etwa At-Tan´îm, gehst und dort für die Umra in den Ihrâm-Zustand eintrittst.
Es ist nicht gültig, für die Umra in den Ihrâm-Zustand einzutreten, bevor du den Tawâf und Sa´i nachgeholt hast, zu denen du verpflichtet bist.
Möge Allah uns allen zum Gehorsam Ihm gegenüber verhelfen!
Und Allâh weiß es am besten!
Fatwâ-SucheFür mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken
Heute am meisten gelesen