Als ich jung war, habe ich in einem Buch über Fiqh gelesen, dass es den Wudû nicht ungültig mache, wenn der Mann sein Geschlechtsteil berührt. Lange Jahre habe ich nach dieser Meinung gehandelt, bis ich eine Fatwa gelesen habe, die besagt, dass diese Meinung nur die der Hanafiten und eine schwache Meinung sei. Die Meinung der Mehrheit der Gelehrten sei, dass es den Wudû ungültig mache. Meine Frage dreht sich um die rituellen Gebete, die ich in diesen Jahren gebetet habe, in denen ich der ersten Meinung entsprechend gehandelt habe. Es ist sicher geschehen, dass ich mein Geschlechtsteil berührt habe, ohne den Wudû erneut zu verrichten. Genauso sicher kann ich sagen, dass es mir unmöglich ist, die Anzahl dieser Gebete oder ihre Zeit festzulegen. Sind sie gültig oder muss ich sie wiederholen? Was soll ich tun?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass es den Wudû ungültig macht, wenn man das Geschlechtsteil mit der Hand berührt. Sie berufen sich auf den Hadîth von Busra, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer sein Geschlechtsteil berührt, soll den Wudû [erneut] verrichten.“
Die Hanafiten sind der Meinung, dass das Berühren des Geschlechtsteils den Wudû nicht ungültig macht. Die Mehrheit hat zweifelsohne aber den stärksten Beweis. Außerdem ist dies vorsichtiger.
Auf jeden Fall raten wir dir, in Zukunft der Meinung der Mehrheit der Gelehrten zu folgen. Die vergangenen Gebete musst du aber nicht nachholen, weil du einer Rechtsschule gefolgt bist, die die Meinung vertritt, dass es das Gebet nicht ungültig macht.
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