Einmal betete ich und war vollkommen konzentriert. Aber meine kleine Tochter kam auf den Gebetsteppich und fiel. Ohne zu wollen, sagte ich: „Mama!“ Macht dies das Gebet ungültig und muss ich es wiederholen? Meine Tochter kommt häufig und legt sich in meinen Schoß, während ich bete. Ich aber lege meine Tochter neben mich und vollende mein Gebet und meine Niederwerfung. Ist dies korrekt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Den meisten Gelehrten nach lässt ein kurzes Sprechen das Gebet nicht ungültig werden, wie An-Nawawî in Al-Madschmû sagte: „Der dritte Teil: Die Arten des Redens im Gebet: Wenn man aus Vergessen spricht und dies nicht in die Länge zieht, dann wird unserer Rechtsschule nach das Gebet nicht ungültig. Dies entspricht der Meinung der Mehrheit der Gelehrten.“
Unter ihnen erwähnte er alle Hadîth-Gelehrten und unter den Gelehrten Imâm Mâlik, Al-Auzâ'î, einer Überlieferung nach Imâm Ahmad, Ishâq, Abû Thaur und andere.
Daher ist dein Gebet durch dein Reden nicht ungültig geworden, das du aus Vergessen von dir gegeben hast. Ebenso wird es nicht ungültig, wenn du deine Tochter während des Gebets zur Seite schiebst.
Allerdings sollte der Muslim sein Gebet nicht zum Spiel für die Kinder machen. Er hat alles zu meiden, was ihn von der Konzentration im Gebet ablenken oder ein Grund dafür werden könnte, dass er eine umfangreiche Handlung vornehmen muss. Denn einige Gelehrte haben gesagt, dass das Gebet durch die absichtliche Tat ungültig wird, sei sie klein oder groß.
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