Wie sind Hautpeelings zu beurteilen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Beim Hautpeeling wird auf Grund eines Hautmakels oder um ein jüngeres Aussehen willen die äußere Hautschicht entfernt. Dies erfolgt durch eine chemische Behandlung, eine Laserbehandlung oder eine mechanische Behandlung mit Präzisionsgeräten. Die Sunna besagt, dass Gesichtspeelings verboten sind. Im Musnad heißt es, dass Âischa sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verfluchte die (Gesichtshaut-)Schälerin und die sich (die Gesichtshaut) schälen Lassende, die Tätowiererin und die sich tätowieren Lassende, die das Haar (mit fremdem oder künstlichem Haar) Verlängernde und die sich das Haar (mit fremdem oder künstlichem Haar) verlängern Lassende.“ Al-Haithamî sagte: „Ahmad überlieferte ihn (diesen Hadîth) und er (seine Überliefererkette) enthält Leute, die ich nicht kenne.“ Auch wenn über die Überliefererkette dieses Hadith gesprochen wurde, sind die meisten Gelehrten dennoch der Meinung, dass man das Verbot, worauf er hinweist, akzeptieren sollte, da das Schälen (der Haut) eine Veränderung an Allâhs Schöpfung umfasst. Die (Gesichtshaut-)Schälerin ist eine Frau, die einer anderen Frau die Gesichtshaut abschält, damit deren Gesicht rein aussieht. Die sich (die Gesichtshaut) schälen Lassende ist diejenige, deren Gesichtshaut abgeschält wird, damit das Gesicht eine reine Farbe bekommt.
As-Safârayînî sagt in Ghidhâ Al-Albâb fî Scharh Manzûmat Al-Adâb (Band 1, Seite 273): „Ibn Al-Dschauzî sagte: »Der Wortlaut dieser Hadîthe besagt, dass diese Dinge als harâm gelten und in jedem Fall bereits verboten wurden. Ibn Mas´ûd war genau dieser Meinung – gemäß unserer Überlieferung. Wahrscheinlich gilt dies für einen der folgenden drei Fälle: Entweder dann, wenn es sich um Haare von ausschweifenden Frauen handelt, sodass diese damit gemeint sind; oder wenn es getan wird, um einen Mann zu täuschen, was nicht erlaubt ist; oder wenn es eine Veränderung an Allâhs des Erhabenen Schöpfung umfasst, wie beispielsweise Tätowierungen, die der Hand schaden und Schmerzen zufügen und nicht einmal als schön betrachtet werden. Möglicherweise wirkt sich das Peeling kurzfristig positiv auf die Haut aus, wohingegen es später schädlich für die Haut ist.
Auch wenn einige Schönheitschirurgen behaupten, das Peeling verursache keinen Schaden, sind dennoch die erwähnten Beweise und überlieferten Gelehrtenaussagen entscheidend. Es kann vorkommen, dass etwas keinen Schaden verursacht, jedoch aus einem anderen ursächlichen Grund verboten wird, wie beispielsweise das Verbot der Haarverlängerung. Unbedenklich ist es hingegen, Melasma (dunkel gefärbte Flecken) aus dem Gesicht zu entfernen und das Gesicht ohne Peelings beziehungsweise ohne Schädigungen zu verschönern. As-Safârayînî sagte: „Die Medikamente zur Entfernung von Melasma, um das Gesicht für den Ehepartner zu verschönern, sind meiner Ansicht nach unbedenklich.“
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