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Die Gefahr, Menschen um deren Geld zu bitten – Teil 1

Die Gefahr, Menschen um deren Geld zu bitten – Teil 1

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Allâh der Erhabene prüft den Reichen mit dem Armen und den Armen mit dem Reichen. Der Erhabene sagt: „Er ist es, Der euch zu Nachfolgern (auf) der Erde gemacht und die einen von euch über die anderen um Rangstufen erhöht hat, damit Er euch mit dem, was Er euch gegeben hat, prüfe...“ (Sûra 6:165).

 

Und der Erhabene sagt: „Hierauf haben Wir euch nach ihnen zu Nachfolgern (auf) der Erde gemacht, um zu schauen, wie ihr handeln würdet.“ (Sûra 10:14).


Allâh der Erhabene hat die Zakâ auf die Besitztümer der Reichen als Verpflichtung auferlegt und sie sogar zu einer der Elementarpflichten des Islâm gemacht. Er hat sie in Seinem edlen Offenbarungsbuch mit dem rituellen Gebet verbunden. Der Erhabene sagt: „Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Abgabe...“ (Sûra 2:43, 83, 110; Sûra 4:77; Sûra 24:56; Sûra 73:20).
Die Verse diesbezüglich sind zu zahlreich, um sie aufzuzählen.

 

Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Islâm wurde auf fünf Dingen errichtet: Dem Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, der Verrichtung des rituellen Pflichtgebets, der Entrichtung der Zakâ, dem Haddsch zum Haus [zur Ka‘ba] und dem Fasten im Ramadân.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Er sagte auch: „Mir wurde die Anweisung gegeben, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, das rituelle Pflichtgebet verrichten und die Zakâ entrichten. Wenn sie dies tun, haben sie ihr Blut und ihr Vermögen vor mir geschützt, außer mit dem Recht des Islâm. Und ihre Abrechnung ist bei Allâh.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Als der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verstorben war und Abû Bakr  möge Allah mit ihm zufrieden sein das Kalifât übernahm, weigerten sich Stämme, die Zakâ zu entrichten. Darauf bekämpfte Abû Bakr  möge Allah mit ihm zufrieden sein sie und sagte: „Bei Allâh, ich werde den bekämpfen, der zwischen dem rituellen Pflichtgebet und der Zakâ unterscheidet. Denn die Zakâ ist das Recht des Geldes. Bei Allâh, wenn sie mir die Fußfessel eines Kamels verweigern würden, die sie zur Zeit des Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gegeben haben, würde ich sie für die Verweigerung dessen bekämpfen!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Allâh der Erhabene hat festgelegt, für was die Zakâ ausgegeben wird, indem Er sagt: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allâhs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allâh.“ (Sûra 9:60).

 

Der Vorzug der Spende:

 

Allâh der Erhabene hat den Wohlhabenden die Spende (über die Zakâ hinaus) ans Herz gelegt, indem Er sagt: „Dahinschwinden lassen wird Allâh den Zins und vermehren die Almosen...“ (Sûra 2:276).

 

Und der Erhabene sagt: „Ihr werdet die Güte nicht erreichen, bevor ihr nicht von dem ausgebt, was euch lieb ist...“ (Sûra 3:92).

 

Weiterhin sagt Er: „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst...“ (Sûra 9:103).

 

Zudem sagt Er: „...und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).

 

Ibn Abbâs  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Es ist ein Recht neben der Zakâ.“

 

Unser Herr, der über jeden Mangel Erhabene, verdeutlicht uns, dass die Spende das Vermögen nicht mindert, sondern mehrt. Der Erhabene, sagt: „...Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen...“ (Sûra 34:39).

 

Und Er sagt: „... Was immer ihr an Gutem ausgebt, (das) ist für euch selbst ...“ (Sûra 2:272).

 

Die Verse diesbezüglich sind zahlreich. Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Eine Spende mindert ein Vermögen nicht.“ (Überliefert von Imâm Muslim).

 

Auch sagte er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Allâh der Erhabene sagt: »Gib aus, o Sohn Adams, dann wird für dich ausgegeben!«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Die authentischen Hadîthe diesbezüglich sind zahlreich.

 

Anhalten zum Hergeben und zum Nicht-Geizen:

Der Islâm spornt die Besitzer von Vermögen dazu an, herzugeben und die Zakâ zu entrichten. Er warnt sie davor, sie zu verweigern oder geizig darin zu sein. Allâh der Erhabene sagt: „Und diejenigen, die mit dem geizen, was Allâh ihnen von Seiner Huld gewährt hat, sollen ja nicht meinen, das sei (so) besser für sie. Nein! Vielmehr ist es schlecht für sie. Mit dem, womit sie gegeizt haben, werden sie am Tag der Auferstehung umschlungen werden ...“ (Sûra 3:180).

 

Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die anbetend Dienenden treten an keinem Tag in den Morgen ein, ohne dass zwei Engel herabkommen, von denen der eine sagt: »O Allâh, gewähre dem Gebenden Nachkommen! « Und der andere sagt: »O Allâh, gewähre dem Geizigen Verlust!«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wies nie einen Bittenden um Almosen zurück. (Überliefert von Al-Buchârî).

 

Er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer überschüssige Versorgung hat, soll sich damit dem zuwenden, der keine Versorgung hat.“ (Überliefert von Imâm Muslim).

 

Weiterhin sagte er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Hütet euch vor dem Feuer, selbst wenn es mit einer halben Dattel ist!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Wer arm ist, muss Zurückhaltung wahren:

 

Gleichermaßen sehen wir, dass der Islâm die Armen dazu anhält, Zurückhaltung zu wahren, sich mit dem Geringen zu begnügen und sich darum zu bemühen, Andere nicht um Almosen zu bitten. Unser Herr, der Gepriesene und Erhabene, sagt: „... Der Unwissende hält sie wegen ihrer Zurückhaltung für unbedürftig. Du erkennst sie an ihrem Merkmal: Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an...“ (Sûra 2:273).

 

Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Und wer immer sich zurückhält, dem erspart Allâh das Erbetteln bei Anderen. Und wer immer sich genügsam verhält, dem gibt Allâh reichlich.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte ferner: „Bettelt nicht eindringlich beim Fragen! Denn bei Allâh, wenn mich jemand um etwas fragt, worauf ihm sein Fragen etwas von mir herausholt und ich es nicht möchte, wird ihm das, was ihm gegeben wurde, nicht gesegnet!“ (Überliefert von Imâm Muslim).

 

Weiterhin sagte er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Das Fragen verweilt bei jemandem von euch, bis er Allâh den Erhabenen trifft und nicht ein Stück Fleisch in seinem Gesicht hat.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).

 

Von Thaubân  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: „Wer verpflichtet sich mir dazu, die Menschen um nichts zu bitten, damit ich ihm das Paradies verpflichte?“ Ich sagte: „Ich!“ Daraufhin bat er niemanden um etwas.“ (Überliefert von Abû Dâwûd. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).

 

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