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Eine sich an islâmischen Werten orientierende Familie als Rollenbild – Teil 2

 Eine sich an islâmischen Werten orientierende Familie als Rollenbild – Teil 2

2. Die patriarchalische Familie

 

Zweitens ist die Familie im Islâm patriarchalisch. Der Patriarch, das heißt das Oberhaupt der Familie, trägt eine gewaltige Last an Verantwortung. Neben dieser Verantwortung trägt er die Last des Familienoberhauptes. Er handelt als Dreh- und Angelpunkt, um den sich das Familienleben dreht. All das Gerede vom Vorrang der Männer vor den Frauen ist Unsinn. Dieser Vorrang bezieht sich einzig auf diese Rolle der Führung und Verantwortung, die absolut notwendig ist. Selbst im Zusammenhang mit dem Universum, dem Kosmos, sagt Allâh der Hocherhabene in Seinem ehrwürdigen Offenbarungsbuch zu uns: „… sonst wäre gewiss jede Gottheit mit dem weggegangen, was sie erschaffen hat, und sicher hätten sich einige von ihnen über andere erhoben. …“ (Sûra 23:91). Mit anderen Worten: Es ist unmöglich, ein Management zu haben, eine Organisation zu haben oder einen laufenden Betrieb wie die Familie zu haben, ohne dass jemand die Führungsrolle und Verantwortlichkeit übernimmt. Und dies ist gewiss alles, was Allâh der Hocherhabene uns erfassen und begreifen lassen wollte, als Er für uns die Führerschaft, die Familie als patriarchalische Einrichtung etablierte. Deshalb betrachtet unsere Scharia die Familie ohne Ausreden als patriarchalische Einrichtung. Weder ein Schiff ohne Kapitän noch ein Schiff ohne Ruder kann lange fahren. Allâh hat uns damit gesegnet, diese Führerschaft auferlegt zu bekommen. Er hat den Patriarchen in der Familie mit der Führerschaft bekleidet und deren Erfüllung verlangt und diese sogar zu einer Rechtsfrage gemacht. Ein Vater, der seine Rolle als verantwortlicher Führer nicht erfüllt, kann nach dem Gesetz, das heißt nach der Scharia, verklagt werden. Er kann von jedem Mitglied der islâmischen Umma verklagt werden, denn die Umma und die Scharia betrachten diese Rolle als konstitutiv, womit sie eine offizielle Rolle ist.

 

3.    Die sozialen Charakteristika

 

Ein dritter Vorteil, den die islâmische Familie gegenüber der westlichen Familie bietet, ist die Tatsache, dass die Familie aus einem sozialen Bund besteht und deshalb lange vor der Ehe beginnt. Die besondere Beziehung, die wir als Liebesbeziehung bezeichnen, beginnt und wächst erst nach und nicht vor der Heirat. Vor der Ehe gibt es eine gesellschaftliche Affinität zwischen den Familien des Paares. Nach der Hochzeit beginnt man die Beziehung mit einer Entschlossenheit, diese wachsen zu lassen. Darum steigen die Chancen auf eine Liebesbeziehung zwischen Ehemann und Ehefrau. Diese Liebesbeziehung ist sicherer und stärker und im islâmischen System besser als im westlichen. Im westlichen System soll sie, wie ihr wisst, als Ergebnis eines Liebeswerbens wachsen. Doch auf Grund verbotenen ungesetzlichen Beischlafs, der möglicherweise zwischen dem Paar stattfindet, bevor es ein Ehepaar wird, wird die Ehe als Bestätigung dessen betrachtet, was bereits seit einem Jahr oder zwei oder drei oder zehn oder wie lang auch immer entwickelt wurde. In unserer Gesellschaft wird die Ehe als Beginn, nicht als Vollendung betrachtet; sie ist nicht etwas, was am Hochzeitstag praktisch vollendet ist. Sie ist etwas, was am Hochzeitstag beginnt und die ganze Zukunft vor sich hat, um aufzublühen und großartiger zu werden. Die Entschlossenheit, mit der die muslimischen Ehepartner in die Ehe gehen, gestattet reichlich Platz für Anpassung, da die Verpflichtung bereits vollzogen wurde. Deshalb ist ein Muslim, der eine Ehe eingeht, fest entschlossen die Ehe zum Funktionieren zu bringen und die Liebesbeziehung zwischen den Ehepartnern wachsen zu lassen sowie deshalb eher zu Anpassungen bereit, die das Familienleben verlangt. In der westlichen Gesellschaft ist es genau umgekehrt. Wenn die Beziehung vor der Ehe auf ihren Höhepunkt angewachsen ist, dann wird die Ehe als Bestätigung dieser Entwicklung angesehen. Dies hat zur Folge, dass der Wunsch nach Anpassung und die Bereitschaft und das Interesse, notwendige Opfer zu bringen und Anpassungen vorzunehmen, ab- anstatt zunehmen.

 

4.    Arrangierte Ehen

 

Ein vierter Vorteil sind die so genannten arrangierten Ehen. Arrangierte Ehen sind eigentlich das Zusammenkommen zweier Familien. Natürlich sind die Individuen einbezogen. Wie wir vorher bereits sagten, ist es für eine derartige Ehe möglich, Erfolg zu haben, da aus Sicht der Ehe die Liebesbeziehung nach und nicht vor der Hochzeit beginnt. Doch in diesem Fall wurde die Beziehung zwischen den beiden Familien für eine gewisse Zeit lang gepflegt. Deshalb sprechen wir bei der muslimischen Ehe nicht von der Ehe zweier Individuen, sondern von der Ehe zweier Familien. Die beiden Familien mit all ihren Mitteln – ihren Arbeitsreserven, ihren wirtschaftlichen Ressourcen, ihrer Weisheit – stehen zu Diensten der Neuvermählten. Zweifelsfrei gibt es niemanden auf der Welt, der mehr Rat, mehr wirtschaftliche Hilfe und mehr Unterstützung benötigt als Neuvermählte. Dies wird für sie von beiden Eheparteien bereitgestellt, wenn es wirklich eine muslimische Hochzeit, sprich eine Hochzeit zweier Familien ist.

 

5.    Die Ehe: Ein zivilrechtlicher Vertrag

 

Der fünfte Punkt ist, dass unsere Ehe vertragsmäßig ist. Sie ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei gleichberechtigten Parteien, zwischen zwei gleichberechtigten Familien, nicht lediglich zwischen zwei Individuen. Sie ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der das Einverständnis beider Parteien erfordert. Beide Parteien können Bedingungen außerhalb der Scharia einbeziehen: alles, was zu ihrer Freude führt und von beiden Seiten einvernehmlich vereinbart wurde. Wenn die Hochzeit stattgefunden hat und der Vertrag nicht nur von den einzelnen Ehepartnern unterschrieben und vereinbart, sondern auch von deren Sachwaltern und Älteren bezeugt wurde, dann wird er zu einem gesetzlichen und bindenden Dokument. Dies macht ihn nun zu einer Verfassung für die Ehe. Betrachte nun deren Fügung und das Heim als einen Staat!

 

Er hat innere und äußere Angelegenheiten, er hat öffentliche Sicherheitsangelegenheiten und polizeiliche Angelegenheiten und manchmal Haftangelegenheiten. Er hat Erziehungsangelegenheiten und Propagandaangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit. Alle staatlichen Ministerien und alle Funktionen der staatlichen Ministerien müssen in der Familie, im Heim ausgeführt werden. Kannst du dir vorstellen, dass all diese Aktivitäten ohne eine Verfassung im Staat ausgeführt werden?

 

Die islâmische Heirat, deren Bedingungen in der Verfassung, sprich dem Heiratsvertrag, klar dargelegt werden, ist eine geordnete gesellschaftliche Einrichtung. Sprich eine Einrichtung, die sehr tief in der Gesellschaft verwurzelt ist. Und Allâh der Hocherhabene weist uns im ehrwürdigen Offenbarungsbuch an, dass wir, wenn wir uns auf etwas einigen, dieses aufschreiben sollen. Und den Ehevertrag niederzuschreiben, ist eine gesegnete Handlung, die die Ehe vor großem Elend und Leid schützt.

 

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