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Eltern-Kind-Beziehung im Islâm - Teil 1

Eltern-Kind-Beziehung im Islâm - Teil 1

Rechte der Eltern (und Pflichten der Kinder)

 

Der Islâm betrachtet die Familie als gesellschaftliche Grundeinheit. Einher mit der Ehemann-Ehefrau-Beziehung ist die Eltern-Kind-Beziehung am wichtigsten. Um eine soziale Beziehung aufrechtzuerhalten, müssen beide Parteien eindeutige Rechte und Pflichten haben. Die Beziehungen sind wechselwirkend. Die Pflichten der einen Seite sind die Rechte der anderen Seite. In Eltern-Kind-Beziehungen sind also die Rechte der Eltern die Pflichten (Aufgaben) der Kinder und vice versa die Rechte der Kinder Pflichten (Aufgaben) der Eltern. Der Islâm bestimmt eindeutig die Rechte der Eltern und die Pflichten der Eltern.

 

Es ist klar, dass nach Allâh die Eltern diejenigen sind, die uns unzählige Gunstbezeigungen gewähren. Sie bieten dem Neugeborenen Schutz, Nahrung und Kleidung. Die Mutter opfert ihre Annehmlichkeiten und ihren Schlaf, um ihren Kindern Annehmlichkeiten zu bieten. Der Vater arbeitet hart, um für ihre körperlichen, schulischen und psychologischen (und spirituellen) Bedürfnisse zu sorgen. Wenn ein Mensch einem einen Gefallen tut, dann gehört es sich, dass man sich ihm gegenüber verpflichtet fühlt. Verbal sagt man „Dankeschön“ zu ihm. Man versucht, ihm für seine Geschenke und Gefälligkeiten etwas zurückzuzahlen und ihn zu entschädigen. Man verspürt ihm gegenüber eine Art Dankbarkeit. Genauso verhält es sich mit Allâh und mit Eltern. Allâhs Gnadenerweise können nicht gezählt oder zurückgezahlt werden, außer indem man Ihm dankt und Seinen Anweisungen folgt. Nach Allâh verdienen unsere Eltern unseren Dank und unseren Gehorsam für die Gunstbezeigungen, die sie uns gewährt haben. Aus diesem Grunde betont der Qurân das Gefühl von Dankbarkeit gegenüber den Eltern und den guten Umgang mit ihnen. „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. …“ (Sûra 17:23). Was bedeutet „gütig sein“? Es bedeutet, ihnen zu gehorchen, sanft zu sprechen, scharfe Worte oder barschen Ton zu meiden, ihnen Gesellschaft zu leisten, wenn sie allein und einsam sind, sich um ihre physischen und psychischen Bedürfnisse zu kümmern (besonders, wenn sie im fortgeschrittenen Alter sind) und zu Allâh zu beten, dass Er sie segnen und barmherzig mit ihnen sein möge.

 

Von den Elternteilen hat die Mutter mehr Rechte als der Vater. Der Grund ist offensichtlich. Die Mutter hat während der Schwangerschaft die Last des Kindes ertragen, bei der Geburt Geburtswehen durchlebt, ihre eigenen Annehmlichkeiten geopfert, um ihren Kindern Annehmlichkeiten zu bescheren, sich um sie gekümmert und sich um ihr Wohlbefinden gesorgt. Aus diesem Grunde verdient die Mutter unseren guten Umgang mehr als der Vater. Ein Hadîth des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) besagt, dass ein Prophetengefährte den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fragte: „Wer verdient meine gute Behandlung am meisten?“ „Deine Mutter“, sagte der Prophet. „Wer danach?“ „Deine Mutter.“ „Wer danach?“ „Deine Mutter.“ „Wer dann?“ „Dein Vater.“ Dies bedeutet, dass die Mutter dreimal mehr gutes Benehmen von Seiten ihrer Kinder verdient als der Vater. Ein weiterer Hadîth verlangt von uns, die gute Behandlung ebenso auf enge verwandtschaftliche Beziehungen mütterlicherseits (sogar auf ihre Bekannten) zu erweitern. Ein bekannter Hadîth besagt: „Das Paradies liegt unter den Füßen der Mutter.“ Dies bedeutet, die gütige Verhaltensweise gegenüber unserer Mutter führt uns ins Paradies.

 

Was die Belohnung für die gute Behandlung unserer Eltern betrifft, so erwähnt ein Hadîth folgende Geschichte: „Drei Personen aus alter Zeit reisten einst in einer bergigen Landschaft. Regen, Donner und Blitz veranlassten sie dazu, in einer Höhle Zuflucht zu suchen. Eine Schlammlawine verursachte, dass ein Stein den Eingang der Höhle versperrte. Die Personen waren darin eingeschlossen. Als der Sturm aufgehört hatte, versuchten sie den schweren Stein zurückzuschieben, um aus der Höhle herauszukommen, doch es gelang ihnen nicht. Sie fragten sich, was sie nun tun sollten. Als sie letztendlich erkannten, dass sie auch durch gemeinsame Bemühungen den Stein nicht fortbewegen konnten, entschlossen sie sich dazu, aufrichtig zu Allâh zu beten. Einer von ihnen schlug vor: »Jeder von uns berichtet von etwas Gutem, was er in seinem Leben getan hat, und fleht Allâh an, den Stein zu verrücken.« Einer sagte: »Eines Nachts bat mich meine alte Mutter darum, ihr eine Tasse Milch zu bringen. Als ich die Ziege gemolken hatte und die Milch zu meiner Mutter brachte, war diese schon eingeschlafen. Ich hielt es nicht für angebracht, sie zu stören. Deshalb stand ich die ganze Nacht lang an der Seite ihres Bettes, bis sie morgens aufwachte und ich ihr dann die Tasse Milch anbot. O Allâh! Wenn diese meine Tat von Dir angenommen wurde, dann bitte verrücke diesen Stein!« Der Stein verrutschte ein wenig, doch nicht genug, um sie hinauszulassen. Der zweite und der dritte Mann erwähnten ebenfalls eine gute Tat und baten Allâh darum, den Stein zu verrücken. Der Stein rutschte nun ganz weg und der Zugang zur Höhle wurde frei. Deshalb kamen die Männer hinaus.“

 

Diese Geschichte zeigt, wie der Dienst für die eigenen Eltern zu Gnadenerweisen von Allâh führt und aus Schwierigkeiten befreit. Lasst uns nun die Rechte der Eltern (Pflichten der Kinder) zusammenfassen:

 

1. Das Recht, respektiert und befolgt zu werden:

 

Eltern haben das Recht, von Kindern respektiert und befolgt zu werden. Alle Eltern wünschen ihren Kindern Gutes. Sie erteilen Anordnungen und Anweisungen, die im besten Interesse der Kinder sind (auch wenn Kinder anders darüber denken mögen). Deshalb ist es die Pflicht der Kinder, ihre Anordnungen zu befolgen und dementsprechend zu handeln. Einige Kinder hören elterlichen Anordnungen zu, handeln jedoch nicht diesen entsprechend oder zeigen Trägheit bei der Ausführung dieser Anordnungen. Dies verärgert Eltern. Kinder sollten daran denken, dass Verärgerung der Eltern zu Allâhs Zorn führen kann!

 

2. Das Recht zu schimpfen und zu rügen:

 

Es ist eine instinktive Pflicht von Eltern, ihre Kinder vor körperlichem und moralischem Schaden zu schützen. Wenn ein kleines Kind seine Hand ins Feuer hält, dann ist es ein natürlicher Drang, das Kind zurückzuziehen, selbst wenn das Kind es nicht will. Dies geschieht im Interesse des Kindes. Genauso verhält es sich mit den Eltern. Sie sind moralisch dazu verpflichtet, ihre Kinder in jeder Hinsicht physisch, intellektuell und moralisch zu schützen. Wenn die Kinder der Verlockung erliegen, eine Tat zu verüben, die nicht in deren Langzeitinteresse ist, dann ist es die Pflicht der Eltern, sie von dieser Tat oder diesem Verhalten abzuhalten. Zu diesem Zweck greifen sie darauf zurück, sie zu beraten, zu tadeln, zu schelten und wenn nötig, einen zurechtweisenden und förderlichen Klaps zu geben. Gute Kinder sollten all diese „Härte“ in ihrem eigenen Interesse ertragen. Wenn Eltern sie schelten, sollten sie es besonnen ertragen. Keine unhöflichen Antworten, kein Debattieren, keine Erklärungen, keine Kommentare, außer man wird darum gebeten. Elterlicher Rat sollte angehört und befolgt werden, auch wenn er entgegen der Wünsche der Kinder ist!  

 

3. Das Recht, dass man sich um sie kümmert:

 

Die Eltern haben sich um ihre Kinder jahrzehntelang gekümmert. Deshalb ist es die Pflicht der erwachsenen Kinder, ihnen dies zurückzuzahlen, indem sie sich ebenfalls um sie kümmern und ihre physischen und finanziellen Bedürfnisse beachten. Ein Qurân-Vers besagt: „Sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Was immer ihr an Gutem ausgebt, soll den Eltern, den nächsten Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges zukommen…“ (Sûra 2:215).

 

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