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Verhaltenskodex gegenüber Tieren

Verhaltenskodex gegenüber Tieren

Islâmische Richtlinien

 

Ein Muslim berücksichtigt, dass die meisten Tiere als Lebewesen ein bestimmtes Maß an Respekt verdienen. Er zeigt ihnen gegenüber Barmherzigkeit, da Allâh ihnen gegenüber barmherzig ist. Er hält sich auch an die folgenden Verhaltensregeln in diesem Zusammenhang, die zum Verhaltenskodex gehören, zu deren Umsetzung der Islâm die Muslime anhält:

 

1. Ein Muslim füttert oder tränkt ein Tier, wenn er es hungrig oder durstig vorfindet. Dies basiert auf der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Es gibt eine Belohnung [für die Versorgung] von allem, das eine feuchte Leber hat [das ein lebendes Geschöpf ist].“ (Ahmad).

 

2. Ein Muslim sollte Mitgefühl und Barmherzigkeit gegenüber Tieren haben. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer keine Barmherzigkeit zeigt, dem wird keine Barmherzigkeit gezeigt.“ (Al-Buchârî und Muslim). 

 

Er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte in einer anderen Überlieferung: „Habt Erbarmen mit denen auf der Erde, und Der Eine über den Himmeln wird Erbarmen mit euch haben!“ (At-Tabarânî).

 

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) selbst ging diesbezüglich mit bestem Beispiel voran. Als er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eine Menschengruppe sah, die ein lebendiges Tier als Zielscheibe zum Bogenschießen benutzte, sagte er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Möge Allâh denjenigen verfluchen, der irgendein Lebewesen mit einer Seele als Zielscheibe benutzt!“ (Muslim). Einmal war ein Vogel verzweifelt, weil jemand seine Jungen aus deren Nest genommen hatte. Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte daraufhin: „Derjenige, der diesen hier wegen seines Jungen betrübt hat, gibt ihm sein Junges zurück.“ (Abû Dâwûd).

 

3. Der Muslim muss gütig zu einem Tier sein, selbst wenn er im Begriff ist, es zu schlachten. Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh hat wahrhaftig in allen Dingen Vorzüglichkeit vorgeschrieben! Wenn ihr also tötet, dann tötet auf die beste Weise! Wenn ihr schlachtet, dann schlachtet auf die beste Weise! Jeder von euch sollte seine Klinge schärfen und dem Tier, das er schlachtet, Leid ersparen!“ (Muslim).

 

4. Ein Muslim sollte ein Tier niemals in irgendeiner Weise quälen, indem er es beispielsweise schlägt, es mehr tragen lässt, als es kann, es verstümmelt oder es verbrennt. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot außerdem, Tiere zu fesseln, bis sie sterben. Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte einmal: „Eine Frau kam auf Grund einer Katze, die sie fesselte, ins Höllenfeuer. Weder fütterte sie sie, noch ließ sie sie frei, um die Insekten vom Boden zu fressen, bis sie starb.“ (Al-Buchârî). Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ging einst an einem Ameisenhügel vorbei, der niedergebrannt worden war, und sagte: „Es schickt sich nicht, dass jemand mit Feuer bestraft, außer der Herr des Feuers!“ (Abû Dâwûd) Allerdings ist es erlaubt, schädliche Tiere, wie heißhungrige Hunde, Wölfe, Schlangen, Skorpione, Ratten usw. zu töten. Dies basiert auf der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Fünf giftige oder schädliche Tiere müssen getötet werden, unabhängig davon, ob man im Pilgerzustand ist oder nicht: die Schlange, der gefleckte Rabe, der entweder an seinem Rücken oder auf seinem Bauch weiß ist, die Ratte, der tollwütige Hund und der Milan.“ (Muslim). Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) bestätigte auch, dass er den Skorpion verfluchte und tötete. (Al-Baihaqî).

 

Weitere ähnliche Angelegenheiten

 

1. Es ist erlaubt, weidende Tiere aus vorrangiger Notwendigkeit an ihren Ohren zu brandmarken. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wurde gesehen, wie er mit seiner eigenen Hand Kamele brandmarkte, die als Almosen gegeben wurden. Was andere Tiere außer Kamele, Schafe, Ziegen und Kühe betrifft, so ist es nicht erlaubt sie zu brandmarken. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sah einen Esel, der auf seinem Gesicht gebrandmarkt war und sagte: „Möge Allâh denjenigen verfluchen, der diesen (Esel) auf seinem Gesicht gebrandmarkt hat!“ (Muslim).

 

2. Man muss das Recht Allâhs hinsichtlich eigener Tiere anerkennen, indem man die Zakâ entrichtet, die für sie fällig wird, wenn sie zu den Tieren gehören, für die man Zakâ entrichten muss.

 

3. Man darf mit Tieren nicht so sehr abgelenkt sein oder mit ihnen spielen, bis man Allâh gegenüber ungehorsam wird oder Allâhs nicht gebührend gedenkt. Allâh sagt: „O die ihr glaubt, nicht ablenken sollen euch euer Besitz und eure Kinder von Allâhs Gedenken…“ (Sûra 63:9).

 

Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erklärte im Zusammenhang mit Pferden: „Ein Pferd kann aus einem von drei Gründen gehalten werden. Für jemanden kann es ein Grund zur Belohnung sein, für einen anderen ein Mittel zum Lebensunterhalt und für einen anderen kann es eine sündhafte Belastung sein. Was denjenigen betrifft, für den es ein Grund zur Belohnung ist, so ist es derjenige, der sein Pferd wegen des Kampfes im Namen Allâhs hält. Er bindet es mit einem langen Seil auf einer Wiese oder in einem Garten fest. Was das Seil ihm ermöglicht zu fressen, wird als gute Tat betrachtet, die Belohnung verdient. Und wenn es sein Seil abreißt und über ein oder zwei kleine Hügel springt, so wird sogar dessen Mist zu seinen guten Taten gezählt. Ein Pferd ist ein Schutz für denjenigen, der es hält, damit er seinen Lebensunterhalt ehrlich verdient und es als Zuflucht nimmt, die ihn davor bewahrt, verbotenen Mitteln nachzugehen. Ein Pferd ist eine sündhafte Belastung für denjenigen, der es als Vorwand und Darbietung hält und mit der Absicht, Muslimen zu schaden.“ (Al-Buchârî).

 

Generell gibt es Verhaltensregeln, an die sich ein Muslim im Hinblick auf Tiere halten sollte, aus Gehorsam gegenüber Allâh und Seinem Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und in Einhaltung dessen, was das islâmische Recht ihm vorschreibt, denn sie ist die Scharia der Barmherzigkeit und die Scharia der allgemeinen Gütigkeit gegenüber allen Geschöpfen, seien diese Menschen oder Tiere.  

 

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