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Die Furcht des Propheten vor wissentlichen Sünden

Die Furcht des Propheten vor wissentlichen Sünden

Von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Nicht fürchte ich für euch Armut, sondern ich fürchte für euch Wohlstand. Und nicht fürchte ich für euch Sünden, sondern ich fürchte für euch bewusstes Zuwiderhandeln“ (Ahmad, At-Tirmidhî). Dieser Hadîth entspricht dem edlen Qurân und dafür gibt es nicht wenige Verse. Darunter ist das Wort des Erhabenen: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allâh ist Allvergebend und Barmherzig” (Sûra 33:5). In dem Hadîth teilt uns der Prophet mit, dass er nicht so sehr Furcht habe, dass seine Gemeinde (Umma) Fehler in Wort und Tat begehen werde, denn dies würde ihnen verziehen. So jemanden trifft keine Sünde, denn Allâh der Erhabene übergeht die Fehler und das Vergessen in der Umma und auch das, wozu sie gezwungen werden. Denn in einem anderen Hadîth heißt es: „Fürwahr Allâh hat von meiner Gemeinschaft (die Verantwortung) für Fehler, Vergessen und wozu sie gezwungen wurden, aufgehoben“ (Ibn Mâdscha). Der Prophet fürchtete vielmehr, dass Zuwiderhandlungen bewusst ausgeführt werden; von jemandem, der gut weiß, dass es verboten ist. Denn nur so etwas bringt Sünde hervor und dies wird Isyân oder Ma’siya (Auflehnung, rebellisches Verhalten) genannt.

Es gibt zwei Arten von Menschen, die bewusst rebellisches Verhalten an den Tag legen:

1) Wer die Ma’siya begeht und den Gehorsam verweigert. Das ist das Schlimmste, was ein verantwortlicher Mensch tun kann.
2) Wer eine Ma’siya begeht und dazu Taten des Gehorsams. Er verdient die Strafe für sein anmaßendes Verhalten, weil er von seinen Begierden überwältigt diese Ma’siya ausführte, selbst wenn er in seiner Tat des Gehorsams gar keine Mängel hat. Die Beurteilung einer solchen Person hängt von der Form seiner Ma’siya ab.

Eine Ma’siya, also eine Tat rebellischen Verhaltens, offen auszuführen ist Unrecht und ein schlimmes Vergehen. Allâh, gepriesen sei Er, hat uns mitgeteilt, dass Schlimmes nicht öffentlich begangen werden darf: „Allâh liebt nicht den laut vernehmbaren Gebrauch von bösen Worten“ (Sûra 4:148). Al-Baghawî (Allâh erbarme sich seiner) sagte in seinem Tafsîr zu diesem Vers: „Allâh liebt es nicht, wenn ein hässliches Wort offen ausgesprochen wird, es sei denn man hat Unrecht erlitten.“

In der Sunna wird überliefert, wie der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Meine Gemeinde ist insgesamt ausgenommen (von Strafe), außer diejenigen die (schlechte Taten) öffentlich ausführen. Zu diesem Öffentlichmachen gehört, wenn ein Mann nachts etwas Schlimmes ausführt und dann am Morgen, wo doch Allâh diese Tat bedeckt hat, sagt: ‚Gestern habe ich das und das gemacht.‘ Das, obwohl sein Herr ihm des Nachts dies verdeckt hat. – Und am Morgen deckt er auf, was Allâh für ihn verborgen hat!“ (Al-Buchârî).

Ma’siya-Taten erzeugen Schlimmes im Diesseits und im Jenseits. Ibn Al-Qayyim (Allâh erbarme sich seiner) hat dies folgendermaßen klargestellt: „Man muss wissen, dass Sünden und rebellische Taten Schaden bringen. Zweifellos ist der Schaden von ihnen für das Herz wie der Schaden von Gift für den Körper, wobei sie unterschiedlich großen Schaden anrichten können. Gibt es denn im Diesseits und Jenseits Übles und Krankheiten, außer dass diese das Ergebnis von Sünden und rebellischen Taten wären? Was hat denn unsere beiden Vorfahren (Âdam und Hawwâ) aus dem Paradies gebracht, das ein Ort der Lust, der Wohltaten, der Pracht und der Freude war, in das Land der Schmerzen, der Trauer und der Heimsuchungen? Was hat denn Iblîs aus dem Königreich des Himmels entfernt, ihn daraus vertrieben, ihn verflucht und ihn in seiner äußeren und inneren Erscheinung so entstellt, dass seine Form zur hässlichsten und abstoßendsten Form wurde? Und was hat die Einwohner der gesamten Erde ertrinken lassen, so dass das Wasser über ihre Köpfe und die Berge stieg? Was hat das Volk von Âd mit einem Sturmwind heimgesucht, so dass sie tot auf die Erdoberfläche geschmettert wurden, als ob sie ausgerissene Palmstrümpfe seien? Was ließ den Schrei über das Volk der Thamûd kommen, bis ihre Herzen und Bäuche zerrissen und sie bis auf den letzten Mann starben? Was ließ das Volk von Lût emporgehoben werden, bis die Engel das Gebell ihrer Hunde hörten, und sie dann umgedreht herabstürzten, so dass ihr Oberstes zuunterst kam und sie allesamt vernichtet wurden?“

Das einfachste Beispiel, mit dem klar wird, was das Ausmaß an Hässlichkeit einer Ma’siya- Handlung und ihre Strafe ist, findet sich in der Überlieferung von Salama ibn Al-Akwa (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Ein Mann aß in der Gegenwart des Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit seiner linken Hand. Da sagte er: ‚Iss mit deiner Rechten.‘ Der Mann sagte, dass er dies nicht könne. Der Prophet sagte: ‚Es ist nicht so, dass du es nicht kannst, sondern dein Hochmut hält dich davon ab.‘ Daraufhin konnte der Mann seine Hand nicht mehr bis zum Mund heben“ (Muslim).

Es ist klar, dass der Mensch sich kaum vor Fehlern schützen kann. Daher zieht Allâh der Erhabene Seine Anbeter nicht zur Verantwortung, egal wie diese Fehler auch seien. Das Gegenteil aber gilt für eine Tat, die ein Mensch als bewusste Sünde begeht. Er wird zur Verantwortung gezogen, selbst wenn sie klein ist. Das Ausmaß dieser Verantwortung und die daraus entstehende Sünde gelten entsprechend dem bewussten Zuwiderhandeln. Hat der Mensch jedoch einen Fehler unabsichtlich begangen, so wird er dafür nicht belangt.
 

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