Gilt der Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf) für den Qirân-Pilger, der den Tawâf Al-Qudûm (Begrüßungs-Tawâf) nicht durchgeführt hat, als Ersatz für den Tawâf von Haddsch und Umra? Oder gilt der Tawâf Al-Ifâda nur für den Haddsch?.. Weiter
Während dem Pflicht-Tawâf um die Ka’ba musste ich wegen des Menschengewühls die letzten fünf Tawâf-Runden im zweiten Stock verrichten. Ist dann mein Tawâf gültig, obwohl ich den Tawâf nicht von Neuem begann? .. Weiter
Unser Herr ermöglichte mir vor zwei Jahren zum ersten Mal die Durchführung des Haddsch. Nach der rituellen Bewerfung der Dschamra Al-´Aqaba (der rituell zu bewerfenden Säule) rasierte ich mein Haar, beendete den Ihrâm und verbrachte den elften und zwölften Tag von Dhû Al-Hiddscha in Minâ. Dort bewarf ich die restlichen Säulen und.. Weiter
Vor einiger Zeit verrichtete ich meine erste `Umra. Damals kümmerte ich mich nicht so sehr um die Regeln der `Umra. Während der zweiten und dritten Runde des Tawâfs um die Ka’ba war ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt ein Dhikr oder Bittgebet gesprochen hatte. Ich verrichtete also als Ersatz für die zweite und dritte Runde zwei weitere... Weiter
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...