Der Haddsch: bekannte Monate

25/09/2011| IslamWeb

Allâh sagt: „Der Haddsch: bekannte Monate. Wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat, darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch. Und was ihr an Gutem tut, Allâh weiß es. Und versorgt euch mit Reisevorrat, doch der beste Vorrat ist das Fürchten Allâhs! Und fürchtet Mich, o die ihr Verstand besitzt!“ (Sûra 2:197)


Da die Ergebenheit gegenüber Allâh nicht nur durch das Ablassen von Sünden erfolgt, sondern auch durch das Gehorchen all dessen, wozu Er aufruft, erklärt Er in diesem Vers die allgemeinen Vorschriften des Haddsch sowie die Regeln, die dabei zu beachten sind.

Die Religion besteht ja sowohl aus Geboten als auch aus Verboten. In diesem Sinne weist dieser Vers auf manche Gebote hin, nämlich auf manche Pflichtteile und Zeremonien des Haddsch. So sehr kümmerte sich Allâh um diese bedeutende Anbetungshandlung, dass Er deren Details erklärte und sie von den Prägungen der Zeit der Ignoranz befreite.


Lasst uns nun mit der Auslegung der Aussage Allâhs beginnen: „Der Haddsch: bekannte Monate.“ Hinsichtlich dieser Aussage gibt es unter den Qurân-Exegeten verschiedene Ansichten, worunter folgende zu finden sind:

- Diese Aussage ist wie eine Art Vorbereitung für Allâhs Worte: Wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch. Mit dieser Aussage wollte Allâh das Verzichten auf den Beischlaf, auf das Freveln sowie auf das Streiten leichter und erträglicher machen, zumal es den Menschen schwer fällt, davon abzulassen. Es wurde berichtet, dass `Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein zu Ibn Az-Zubair  möge Allah mit ihm zufrieden sein einmal sagte: ,,Du, mein Neffe, es sind knapp zehn Nächte. Trachtest du nach irgendwas von dem, so lasse davon ab!“ (Al-Muwatta´). Sie sprach eben von den Handlungen, die wegen des Ihrâm (des Weihezustands) nicht vollzogen werden dürfen, wie beispielsweise die Jagd, der Geschlechtsverkehr und sonstige Verbote.

- Diese Aussage deutet darauf hin, dass der Ihrâm für den Haddsch nur in diesen Monaten erfolgt: Schawwâl, Dhû Al-Qa'da und Dhû Al-Hiddscha. Von Ibn ´Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein wurde überliefert, dass es empfohlen ist, den Ihrâm für den Haddsch in dessen Monaten vorzunehmen. Diese Aussage wurde auch von vielen Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sowie von deren Nachfolgern überliefert, worüber die Rechtsgelehrten aber verschiedener Ansichten sind.


-  Dieser Vers enthält in sich die Bestätigung dessen, woran sich die damaligen Araber gewöhnten, und zwar in Bezug auf die Bestimmung der Haddsch-Monate.        

- Allâhs Aussage, „wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat“, bedeutet, wer in ihnen zu pilgern beabsichtigt, womit der Ihrâm gemeint ist. Der Qurân Exegete At-Tabarî meint: ,,Die Rechtsgelehrten sind einhellig der Meinung, dass mit der Aussage Allâhs „wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat“ die Absicht zum Haddsch gemeint ist. Es wurde berichtet, dass Ibn ´Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein die Aussage Allâhs, „wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat“ folgendermaßen deutete: „Wer den Ihrâm um dem Haddsch oder der 'Umra willen unternimmt.“ 

„... der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch.“ Die Negation in dieser Form deutet auf die Verbindlichkeit hin, laut derer der Pilger von diesen verbotenen Sachen sofort ablassen soll.

Da mit dem Haddsch die Ergebenheit und Hingabe gegenüber Allâh, die Suche nach Seiner Nähe und nicht zuletzt das Ablassen von den Sünden gemeint sind, weist Er uns darauf hin, wie diese Pilgerfahrt von Ihm gnädig angenommen werden könnte. Dies erklärte Allâh, indem Er uns alles verbot, was mit dem Ziel dieser Anbetungshandlung in Widerspruch steht, und indem Er uns dazu aufruft alles Gute zu unternehmen, besonders an diesem gesegneten Platz.

Die allgemeine Bedeutung heißt dann: Wer zu pilgern beabsichtigt und in den Weihezustand der ´Umra oder des Haddsch eintritt, der sollte den Geschlechtsverkehr sowie alles, was dazu führen könnte, vermeiden; vor allem das Vorspiel.

„...der darf keinen Frevel begehen“: Das Wort Frevel ist von allgemeiner Bedeutung und bezieht sich daher auf alle Sünden, wie die Jagd zur Zeit des Ihrâm, die Verleumdung und die Zuträgerei. Laut einem authentischen Hadîth heißt es: ,,Die Beschimpfung eines Muslims ist Frevel und dessen Bekämpfung ist Leugnen des Islâm.“ (Al-Buchârî und Muslim) 

Diese prophetischen Anweisungen beziehen sich auf alle Zeiten und Orte, vor allem zur Zeit des Haddsch in Makka. Al-Buchârî und Muslim berichteten von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: ,,Wer zum verwehrten Haus pilgert, ohne Geschlechtsverkehr auszuüben oder zu freveln, der wird von seinen Sünden gänzlich befreit, als ob er neu geboren wäre.“

...der darf nicht Streit führen während des Haddsch. Über die Bedeutung des gemeinten Streites vertreten die Gelehrten zwei Ansichten:
 
 
- die Streitigkeiten zur Zeit des Haddsch, und zwar um dessen Riten: Der Vers handelt dementsprechend um die Verabscheuung der Verhaltensweise der Araber zur Zeit der Ignoranz, für die die Riten des Haddsch ein Gegenstand der Streitigkeit waren, wobei jeder behauptete, wie Ibrâhîm  Frieden sei auf ihm gehandelt zu haben. Dieser Vers bereitete den Streitigkeiten um die Riten des Haddsch ein Ende. Für diese Ansicht entschied sich der Exeget At-Tabarî.
 
- Alle Auseinandersetzungen, die zu Zerwürfnissen führen. So legte Abdullâh ibn Mas´ûd  möge Allah mit ihm zufrieden sein diesen Vers aus. 
  
Die Rechtsgelehrten sind der allgemeinen Meinung, dass die wissenschaftlichen Meinungsverschiedenheiten nicht zu diesen Auseinandersetzungen zählen, wovon die Rede ist. Das Gleiche gilt auch hinsichtlich der um das Wohl der Religion entstandenen Auseinandersetzungen, die das Ziel verfolgen, das Verwerfliche zu verbieten. Verboten ist nur, was zu Zerwürfnissen, zu gegenseitiger Feindseligkeit und zur Beschimpfung führt und daher der hohen Würde des Haddsch widerspricht.
 
„Und was ihr an Gutem tut, Allâh weiß es.“ Diese Aussage Allâhs besagt: Begeht nicht das, was euch verboten ist! Kommt doch dem nach, was euch auferlegt ist! Was ihr an Gutem oder Schlechtem tut, das weiß Allâh schon. Vor Ihm kann nämlich nichts verborgen werden, weder auf der Erde noch im Himmel. Nachdem der Vers die Abscheulichkeiten verboten hat, ruft er dazu auf, Wohltaten auszuüben.
 
 
„Und versorgt euch mit Reisevorrat, doch der beste Vorrat ist das Fürchten Allâhs!“ Der Ausdruck ,,versorgt euch mit Reisevorrat“ in diesem Vers ist eine Metapher für das Vermehren von Gutem, und zwar als Vorbereitung für den Tag der Auferstehung, da der Tod einer Reise ähnlich ist, wofür man Vorbereitungen treffen sollte. Der Vers deutet weiter darauf hin, dass der beste Vorrat überhaupt im Fürchten Allâhs besteht, und zwar sowohl für die weltliche Reise des Haddsch als auch für die jenseitige Reise des Todes. Es könnte also sein, dass sich die Versorgung in dem Vers auf die Versorgung für den Haddsch bezieht. Doch bleibt Fürchten Allâhs die beste Versorgung.

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