Verhaltensregeln beim Haddsch
10/11/2010| IslamWeb
Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Verhaltensregeln, denen der Pilger folgen sollte, wenn er die Absicht gefasst hat, den Haddsch zu verrichten. Nur durch ihre Einhaltung kann man den Haddsch so vollenden, dass man dafür auch reichlich belohnt wird.
An erster Stelle sollte man darauf achten, seine Absicht rein zu halten, das heißt, man soll für die Verrichtung des Haddsch die Absicht fassen, ihn ausschließlich für Allâh und für das Jenseits zu verrichten und nicht aus Augendienerei. Eine reine Absicht ist die Grundvoraussetzung für alle Taten und die Gültigkeit einer Tat hängt von der Absicht ab.
Allâh, der über alles Erhabene, sagt: “Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allâh zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (zu sein)…“ (Sûra 98:5)
In einem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth heißt es: “Die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem Menschen steht nur zu, was er beabsichtigt.“
Wenn der Muslim den Haddsch zu verrichten gedenkt, sollte er sich zunächst einmal mit einem Istichâra-Gebet (Bittgebet um Gutes bei einer Entscheidung) an Allâh wenden. Hierbei sei zu erwähnen, dass sich das Istichâra-Gebet nicht auf den Haddsch an sich beziehen soll, denn der Haddsch selbst ist ausschließlich positiv.
Vielmehr bezieht sich das Istichâra-Gebet auf den Zeitpunkt, die Begleitung, den Seelenzustand und Ähnliches. Das Istichâra-Gebet verrichtet man, indem man zwei Rak´as betet, die nicht zu den Pflichtgebeten gehören und danach das bekannte Istichâra-Du´â spricht. Zudem sollte man Personen um Rat bitten, die in Bezug auf die Religion vertrauenswürdig sind, über großes Wissen verfügen und Erfahrung mit dem Haddsch haben.
Der Pilger muss sowohl sein Verhältnis zu Allâh, dem über alles Erhabenen, als auch zu seinen Mitmenschen vorher in Ordnung bringen. Dementsprechend muss er Allâh gegenüber für Sünden und unterlassene Pflichten aufrichtig Buße tun. Seinen Mitmenschen muss er alle eventuellen Kredite und Leihgaben zurückgeben.
Sollte er dazu nicht in der Lage sein, so muss er sie um Erlaubnis für Aufschub und für die Abreise zum Haddsch bitten. Außerdem muss er alle Menschen in seiner Umgebung um Vergebung bitten, für den Fall, dass er vorsätzlich oder unbewusst jemanden ungerecht behandelt hat.
Zu den Verhaltensregeln gehört auch, dass der Diener Allâhs vor Antritt seiner Reise sein Testament niederschreibt. Schließlich erhöht sich auf Reisen in der Regel das Risiko, tödlich zu verunglücken. Darin muss er in aller Klarheit erläutern, ob und wenn ja wem, er etwas schuldet. Darüber hinaus soll er seine Angehörigen zur Ehrfurcht vor Allâh ermahnen.
Er soll für seine Haddsch-Reisekosten das beste und reinste Geld verwenden, also solches, das ganz sicher nicht auf unerlaubte Weise erworben wurde, denn Allâh ist gut und Er akzeptiert nur Gutes. Deswegen ist alles, was auf unerlaubte Weise erworben wurde, ein Grund dafür, dass das Du´â während des Haddsch nicht erhört wird.
Außerdem sollte sich der Muslim unbedingt in die Reise-, Haddsch- und ´Umra-Vorschriften einlesen und diese beherrschen. Wenn er etwas nicht versteht, sollte er jemanden fragen. Er muss also die Voraussetzungen für die Pflichten, die Säulen und die Sunna des Haddsch beherrschen, damit er in der Lage ist, Allâh mit Wissen und korrekt zu dienen und damit er nichts begeht, was seinen Haddsch nichtig macht oder seine Belohnung schmälert. Dazu sollte er Bücher und Tonbandkassetten mit sich führen und Gelehrte und erfahrene Menschen zu den verschiedenen Orten und bei den einzelnen Abschnitten des Haddsch begleiten.
Der Haddsch-Pilger sollte gute Gefährten begleiten, die ihm helfen, wenn er schwach wird, die ihn an Vergessenes erinnern und die ihn zum Guten ermahnen und vom Schlechten abhalten. Er sollte sich hüten, in Begleitung nachlässiger Menschen zu sein, solche, die Allâhs Gebote nicht beachten und Seine Riten nicht respektieren; solche, die ihn womöglich dazu bringen, die besten Zeiten mit unnützen Dingen zu vergeuden.
Er sollte die Verhaltensregeln und Gebete beim Reisen beachten, das Reisebittgebet sprechen, „Allâhu Akbar“ bei einer Steigung und „Subhânallâh“ bei einem Gefälle sagen. Außerdem empfiehlt es sich, dass er das Du´â für das Verweilen an Raststätten spricht und weitere Gebete und Verhaltensregeln beachtet, die in den Büchern der Gelehrten zu finden sind.
Überdies sollte er sich unbedingt von übler Nachrede, Verleumdung und sinnlosen Diskussionen fernhalten. Er soll seinen Blick von unerlaubten Dingen abwenden. Der Haddsch-Pilger soll Allâh stets fürchten und Seine Gebote achten.
Er soll nicht mit Sünden beladen von seinem Haddsch zurückkehren, so wie es ein arabischer Dichter beschrieb:
So pilgert er und hofft:
„Möge Allâh mir doch vergeben.“
Trotzdem wird er mit einer Last
Von Sünden wiederkehren!
Die muslimische Frau soll darauf achten Kleidung zu tragen, die ihren Körper ausreichend gut bedeckt. Sie soll alles vermeiden, was dazu führen könnte, dass sie mit Männern zusammenkommt oder dass sie gar engen Kontakt mit Männern hat. Sie sollte sich in die Haddsch-Vorschriften einlesen, die speziell die Frauen betreffen und sollte diese beherrschen. Wenn sie etwas nicht versteht, sollte sie jemanden fragen.
Der Pilger sollte auch barmherzig und sanftmütig mit seinen pilgernden Glaubensbrüdern sein. Er sollte sich um ihr Wohlergehen bemühen und denjenigen, der Fehler begeht, zurechtweisen und den Unwissenden unterrichten. Gleichzeitig sollte er alles vermeiden, was andere verletzen könnte, er sollte vielmehr mit den anderen Pilgern nachsichtig sein und alle Tugenden annehmen, die seinen Charakter verbessern.
Er soll unbedingt darauf achten, die Pflichtgebete zu den vorgegebenen Zeiten und in der Gemeinschaft der Muslime zu verrichten. Er soll sich davor hüten, die Gebete hinauszuzögern.
Wisse, o Bruder, der du den Haddsch verrichten willst, dass es dir hilft, dies alles einzuhalten, wenn du dir der Erhabenheit dieser Orte und dieser Zeit bewusst bist. Dieses Bewusstsein hilft dir deinen Haddsch mit mehr Hingabe zu Allâh zu verrichten und dich dabei Ihm, dem majestätisch Erhabenen, völlig zu unterwerfen. Allâh, der über alles Erhabene, sagt: „So ist es. Und wenn einer die Kulthandlungen Allâhs hoch ehrt, so ist es (ein Ausdruck, der) von der Gottesfurcht der Herzen (herrührt).“ (Sûra 22:32)
Wir müssen uns vor Augen halten, dass der Haddsch nur wenige Tage dauert, die schnell vergehen. Achte deshalb darauf, jeden Moment dieser Zeit zu nutzen, indem du alles tust, was dich Allâh, dem über alles Erhabenen, näher bringt. Wir bitten Allâh darum, uns den Haddsch zu erleichtern, dass Er ihn von uns annimmt und dass wir dadurch Sein Wohlgefallen erlangen und zu den Gewinnern gehören!