Taten, deren Belohnung der Belohnung des Haddsch gleicht
01/10/2012| IslamWeb
Nachstehend folgen einige Taten, deren Belohnung – wie überliefert – der Belohnung des Verrichtens des Haddsch gleicht. Es wird auch überliefert, dass sie die vorherigen Sünden tilgen, und deswegen sind sie wie der Haddsch, der die vorherigen Sünden verschwinden lässt. Mögen diese Hadîthe den traurigen Ausgeschlossenen beruhigen, auf dass seine Seele nicht darbt! Und Allâh ist der Hilfe Leistende!
Erstens: Die Werke, deren Belohnung der Belohnung des Verrichtens des Haddsch gleicht:
- Dass man sich zur Moschee begibt, um an einem Unterricht teilzunehmen oder Wissen weiterzugeben. In einem von Al-Albânî für authentisch erklärten Hadîth steht: „Wer sich zu einer Moschee begibt, nur um Gutes zu lernen oder dieses zu lehren, der wird wie ein Haddsch-Pilger belohnt, dessen Haddsch vollkommen ist.“
- Dass man zu einer Moschee geht, während man rituell rein ist, um die rituellen Pflichtgebete zu verrichten. In einem von Abû Dâwûd überlieferten und von Al-Albânî für akzeptabel erklärten Hadîth steht: „Wer sein Haus rituell rein verlässt, um ein rituelles Pflichtgebet zu verrichten, dessen Belohnung gleicht der Belohnung eines Haddsch-Pilgers. Wer sein Haus verlässt um das Duhâ-Gebet [in der Moschee] zu verrichten, wobei er keinen anderen Zweck verfolgt, der wird wie ein Umra-Pilger belohnt.“
- Dass man das Morgengebet in Gemeinschaft in der Moschee verrichtet und dann in der Moschee verweilt, um Allâhs des Erhabenen zu gedenken, bis die Sonne aufgeht, und dann bleibt um zwei Rak´a zu verrichten. In einem von At-Tirmidhî überlieferten und von Al-Albânî für akzeptabel erklärten Hadîth heißt es: „Wer das Morgengebet in Gemeinschaft verrichtet und dann sitzt, bis die Sonne aufgeht, und danach zwei Rak´a verrichtet, der wird belohnt wie derjenige, der Haddsch und Umra verrichtet, er erhält die vollständige Belohnung, ja die vollständige, die vollständige!“ In einer weiteren von At-Tabarânî in dessen Werk Al-Mu'dscham Al-Ausat überlieferten und von Al-Albânî für akzeptabel erklärten Überlieferung heißt es: „Wer das Morgengebet verrichtet und dann an seinem Gebetsplatz sitzt, bis die Zeit des Duhâ-Gebetes anbricht, der wird wie derjenige belohnt, der Haddsch und Umra durchführt, die angenommen werden.“
Zweitens: Werke, deren Lohn im Betreten des Paradieses oder in der Vergebung der Sünden besteht:
Die Belohnung für einen Haddsch besteht im Betreten des Paradieses und in der Vergebung der Sünden, denn im von Al-Buchâri und Muslim überlieferten Hadîth steht: „Und für die angenommene Pilgerfahrt, gibt es keine andere Belohnung als das Paradies!“ In einem weiteren von Al-Buchâri und Muslim überlieferten Hadîth heißt es: „Wer für Allâh die Pilgerfahrt unternimmt und während dieser keinen Geschlechtsverkehr und keine Missetat begeht, der kehrt von der Pilgerfahrt [sündenfrei] zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“
So hoffen wir, dass die Belohnung der Taten – wie überliefert – das Betreten des Paradieses respektive die Verzeihung der Sünden ist, wie dies beim Haddsch der Fall ist. Zu diesen Werken gehört:
- Das Waschen eines Toten und das Verhüllen dessen. In einem von Al-Hâkim, Al-Baihaqî und At-Tabarânî überlieferten und von Al-Albânî für akzeptabel erklärten Hadîth heißt es: „Wer einen Muslim wäscht und diesen nicht bloßstellt, dem wird Allâh vierzigmal vergeben. Wer aber für ihn das Grab aushebt und ihn einhüllt, der wird bis zum Auferstehungstag belohnt, als ob er diesem ein Haus verliehen hätte. Und wer ihn ins Leichentuch einhüllt, dem wird Allâh am Auferstehungstag Gewänder aus Seidenbrokat und schwerem Brokat verleihen.“
Anmerkungen:
A. Die Gelehrten sagten: „dem wird Allâh vierzigmal vergeben“, das heißt die Sünden werden verziehen und dann wird er neununddreißigmal belohnt.
B. Mit dem Bloßstellen des Toten ist gemeint, dass falls der Tote unter den Leuten mit demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh bekannt ist, wobei ihm die Zeichen des schlechten Endes erscheinen, soll man ihn nicht bloßstellen. Wer jedoch für sein schlechtes Verhalten bekannt ist, über den sollte man umso mehr schweigen, um vor den Leuten zu verheimlichen, was er zu tun pflegte.
1. Dass man aus demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh weint oder dass man die Muslime nachts bewacht. In einem von At-Tirmidhî überlieferten und von Al-Albânî für authentisch erklärten Hadîth heißt es: „Zwei Augen werden vom Höllenfeuer niemals berührt: ein Auge, das aus demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh weinte, und eins, das um Allâhs willen nachts wacht.“
2. Dass man tagsüber, nachts oder einmal im Monat sagt: lâ ilâha illâ Allâh, Allâhu Akbar, lâ ilâha illâ Allâh wahdahu, lâ ilâha illâ Allâh, lâ scharȋka lah, lâ ilâh ill–Allâh, lahu-l-Mulk wa lahu-l-Hamd, lâ ilâha illâ Allâh, wa lâ haula wa la quwata illâ bil-llâh. In einem von An-Nasâ´i in dessen Werk As-Sunan Al-Kubrâ überlieferten und von Al-Albânî für authentisch erklärten Hadîth heißt es: „Wer das tagsüber, nachts oder einmal im Monat ausspricht und dann an diesem Tag, in dieser Nacht oder in diesem Monat stirbt, dessen Sünden werden vergeben.“
Dies ist der Hadîth, den ich kenne, der am meisten Hoffnung auf Vergebung erweckt, denn die Vergebung der Sünde erfordert das Nichtbetreten des Höllenfeuers. Die Worte „er wird das Paradies betreten“, können ja auch bedeuten, dass er vielleicht zuerst das Höllenfeuer betritt und dann das Paradies.
3. Das vorschriftsmäßige Ausführen der kleinen rituellen Reinheit und das Aussprechen des nachstehenden überlieferten Gedenkens. In einem von Muslim überlieferten Hadîth heißt es: „Wer von euch Wudû vorschriftsmäßig durchführt und sagt: Aschhadu Anna Lâ Ilâha Ill-Allâh wa Anna Muhammadan Abdu-llah wa Rasûluh (ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der anbetend Dienende und Gesandte Allâhs ist), dem wird gewiss das Paradies geöffnet, und zwar durch irgendeine der acht Pforten, wie er will.“
4. Das vorschriftsmäßige Ausführen der kleinen rituellen Reinheit und das Verrichten zweier Rak´a danach, aber mit demütiger Ehrfurcht. In einem von Muslim überlieferten Hadîth heißt es: „Jeder Muslim, der die kleine rituelle Reinheit vorschriftsmäßig durchführt und dann zwei Rak´a mit demütigem Herzen und Gesicht verrichtet, dem ist das Paradies bestimmt.“ In einem weiteren von Abû Dâwûd überlieferten und von Al-Albânî für akzeptabel erklärten Hadîth heißt es: „Wer Wudû vorschriftsmäßig durchführt und dann zwei Rak´a verrichtet, ohne dabei zerstreut zu sein, dem wird jede seiner vergangenen Sünden vergeben.“
5. Das Wiederholen des Gebetsrufs hinter dem Gebetsrufer, wobei man darüber nachdenkt, was dieser sagt. In einem von An-Nasâ´î in dessen Werk As-Sunan Al-Kubrâ und Ibn Hibbân überlieferten und von Al-Albânî für authentisch erklärten Hadîth berichtete Abû Huraira : „Wir waren mit Allâhs Gesandten , während Bilâl zum Gebet rief. Als er fertig war, sagte der Gesandte Allâhs : 'Wer das gleiche mit gläubigem Herzen sagt, der betritt das Paradies.“
6. Das Durchführen des Gebetsrufs für zwölf Jahre. In einem von Ibn Mâdschah und Ad-Dâraqutnî überlieferten und von Al-Albânî für authentisch erklärten Hadîth heißt es: „Wer den Gebetsruf für zwölf Jahre ausführt, dem ist das Paradies bestimmt und der bekommt für den Gebetsruf für jeden Tag sechzig gute Taten und für jede Iqâma dreißig gute Taten.“
Dass man nach dem Gebetsruf für den Propheten Bittgebete spricht, und zwar das überlieferte Bittgebet. In einem von Al-Buchârî überlieferten Hadîth heißt es: „Wer beim Hören des Gebetsrufs sagt: "Allâhumma rabba hâdhihi-d-da'wati-t-tâmma, wa-s-salâti-l-qâ'ima, âti Muhammadan Al-wasîlata wa-l-fadîla, wab'athhu maqâmam-mahmûdan alladhî wa'attah (O Allâh, Herr dieses vollkommenen Aufrufs und des immerwährenden Gebets, gib Muhammad die Rangstellung (Al-Wasîla) im Paradies und die Gnadenfülle und erwecke ihn (am Tage des Jüngsten Gerichts) zu einer ruhmvollen Stellung, die Du ihm zugesprochen hast)", dem steht meine Fürbitte zu."