Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist diesem Mann nicht erlaubt, seiner Mutter Geld, das harâm erworben wurde, zum Haddsch zu geben, denn dieses gehört ihm eigentlich nicht. Er hat sich neben der reumütigen Rückkehr zu Allâh des Geldes zu entledigen, indem er es zum Wohl der Muslime ausgibt. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn nämlich seine Mutter arm und bedürftig ist und er kein anderes erlaubtes Geld hat, das über die Deckung seines Lebensbedarfs hinausgeht, mit dem er seiner Mutter helfen könnte. In diesem Fall kann er seiner Mutter etwas von dem verbotenen Geld geben, um sich dieses Geldes zu entledigen.
Und Allâh weiß es am besten!