Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zu den Voraussetzungen für die Gültigkeit des Gebets zählen die Reinheit des Körpers und der Kleidung des Betenden sowie die Reinheit der Gebetsstelle. Allâh der Erhabene sagt: „und deine Gewänder, die reinige.“ (Sûra 74:4). Wer mit unreiner Kleidung betet, obwohl er diese reinigen konnte, dessen Gebet ist ungültig. Deshalb hat diese Person das Gebet zu wiederholen. Von daher musst du die Gebete, die du mit der unreinen Kleidung verrichtet hast, nachholen.
Dein Haddsch ist allerdings gültig, deswegen brauchst du ihn nicht zu wiederholen. Denn die Reinheit ist überhaupt keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Aufenthalts in der Arafa-Ebene und in Muzdalifa.
Wir wollen dich aber darauf aufmerksam machen, dass nicht jede Nässe in der Toilette für Unreinheit gehalten werden muss; sie kann auch rituell rein sein. Außerdem soll das Schamgefühl den Muslim nicht aufhalten, die Pflichten gegenüber Allâh zu erfüllen. Allâh dem Erhabenen gebührt mehr Scham und Furcht als den Menschen.
Und Allâh weiß es am besten!