Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist kein Unrecht, die Ehe mit der Verlobten nicht zu schließen, vor allem, wenn er befürchtet, ihr im Falle einer Heirat nicht ihre Rechte geben zu können. Daher darf sie gegen ihn oder seine Verwandten auch keine Bittgebete sprechen, nur weil er die Ehe mit ihr nicht vollzieht. Denn jedes Bittgebet gegen einen Muslim, der nicht ungerecht dem Bittenden gegenüber war, gilt als Übertretung im Bittgebet, die verboten ist.
Der Gelehrte Ibn Taimiya () sagte: „Die Übertretung im Bittgebet ist verboten, weil Allâh der Erhabene sagt: »Allâh liebt nicht die Übertreter.« (Sûra 2:190). Möglicherweise liegt die Übertretung in der Forderung selbst, möglicherweise beim Fordernden selbst.“
Selbst wenn die Person ungerecht behandelt wurde, darf sie nicht um etwas Ungerechtes oder den Abbruch der verwandtschaftlichen Beziehungen bitten. Ebenfalls darf sie nicht um etwas bitten, was härter ist als das ihr zugefügte Unrecht. Besser ist es, gar nicht erst Bittgebete gegen den zu sprechen, der einen ungerecht behandelt hat. Vielmehr sollte man sich gedulden, ihm vergeben und seine Angelegenheit Allâh überlassen. Wenn man ein Bittgebet sprechen möchte, darf man nur insoweit bitten, wie der Schmerz des Unrechts reicht. Wenn man mehr als dies tut, übertritt man.
Und Allâh weiß es am besten!