Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn der Vorbeter den Friedensgruß vergisst, müsst ihr ihn mit den Worten „Subhâna-llâh!“ daran erinnern, damit er sich wieder setzt und den Friedensgruß spricht. Wenn er sich weigern sollte, dann beabsichtigt, euch von ihm zu trennen, sprecht den Friedensgruß und beendet somit das Gebet! Dann ist euer Gebet rechtsgültig.
Er muss es wiederholen, weil er eine Elementarpflicht des rituellen Gebets absichtlich unterlassen hat. Es sei denn, dieser Vorbeter gehört der hanafitischen Rechtsschule an, da die Hanafiten den Friedensgruß im Gebet nicht als verpflichtend ansehen. Diese Meinung ist aber sehr schwach. Denn vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken existiert keine Überlieferung, dass er den Friedensgruß im Gebet jemals unterlassen hat. Und er sagte: „Betet, wie ihr mich habt beten sehen!“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Abû Dâwûd überlieferte von Alî , dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Schlüssel des Gebets ist die Reinheit. Sein Tahrîm [gemeint ist hier der Beginn des Gebets] ist der Takbîr (die Worte "Allâh ist größer") und sein Tahlîl [gemeint ist hier das Ende des Gebets] ist der Friedensgruß.“
Dies beweist eindeutig, dass man das Gebet nur mit dem Friedensgruß beendet. Wenn der Vorbeter den Friedensgruß aus diesem erwähnten Grund nicht gesprochen hat, war es richtig, dass ihr den Friedensgruß gesprochen und somit das Gebet beendet habt. Denn sein Gebet war für ihn selbst beendet, aber nach überwiegender Meinung wurde euer Gebet erst durch das Sprechen des Friedensgrußes vollendet. Ihr solltet ihm allerdings aufrichtigen Rat geben, ihm die Sunna verdeutlichen und ihn dazu anspornen, nicht von der Mehrheit der Gelehrten abzuweichen und den Betenden keinen Zweifel zu bescheren.
Und Allâh weiß es am besten!