Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Jeder Betende darf im Taschahhud seinen Zeigefinger ausstrecken, weil dies vom Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken überliefert ist. Er darf ihn den ganzen Taschahhud über ausstrecken. In dieser Frage gibt es viele Meinungsverschiedenheiten und viele Erläuterungen der Rechtsgelehrten. Das Offensichtliche der Sunna ist das, was wir erwähnt haben. Er streckt seinen Finger, egal ob er Vorbeter ist, hinter diesem betet oder allein betet. Wenn er hinter dem Vorbeter betet, streckt er den Finger, bis der Vorbeter den Friedensgruß spricht, wenn es der zweite Taschahhud ist, oder bis er zur dritten Rak‘a (Gebetseinheit) aufsteht, wenn es der erste Taschahhud ist, weil er dem Vorbeter folgt. Denn er folgt seinem Vorbeter und bleibt somit im Taschahhud, solange der Vorbeter nicht das Gebet beendet oder zur dritten Rak‘a aufsteht.
Wenn der Vorbeter den ersten Taschahhud in die Länge zieht, spricht der Betende den Ehrengruß für den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken. Korrekt ist nämlich, dass es erwünscht ist, im ersten Taschahhud den Ehrengruß für den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu sprechen. Dies ist die Meinung von Asch-Schâfi‘î, der einen schlagenden Beweis hat. Von Âischa ist überliefert, dass sie sagte: „Wir bereiteten dem Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken seinen Siwâk (Zahnputz-Holzstäbchen) und das Wasser für seine Gebetswaschung vor. Dann ließ Allâh ihn, wie Er wollte, in der Nacht wach bleiben. Er benutzte den Siwâk, verrichtete die Gebetswaschung und betete hierauf neun Rak‘as, während derer er sich erst in der achten setzte. Er bat seinen Herrn und sprach den Ehrengruß auf Seinen Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken. Danach erhob er sich, sprach nicht den Friedensgruß und betete die neunte Rak´a. Er setzte sich, lobpreiste seinen Herrn, sprach den Ehrengruß auf Seinen Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, bat seinen Herrn und sprach den Friedensgruß.“ (Überliefert von Muslim in dessen Sahîh-Werk).
Er kann auch den Ehrengruß für Abraham vollständig sprechen, weil es das Vollkommenste war, was der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in seinem rituellen Gebet verwandte. Es gibt keine Überlieferung, die verbietet, ihn vollständig zu sprechen. Wenn der Vorbeter weiter sitzt, spricht man zum letzten Taschahhud vergleichbare Bittgebete, weil man im rituellen Gebet nicht schweigt.
Der Gelehrte Ibn Al-Uthaimîn sagte: „Wenn der Vorbeter den ersten Taschahhud in die Länge zieht, dann bleib im Taschahhud, selbst wenn du ihn beendet hast! Dies ist kein Problem. Dasselbe gilt, wenn du den Vorbeter in den letzten beiden Rak‘as erreichst, denn dann zieht er den Taschahhud in die Länge. Denn es ist sein zweiter Taschahhud und dein erster. Es ist dann kein Problem, dass du den Taschahhud vollkommen und den Ehrengruß und Segensgruß auf den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sprichst und Zuflucht bei Allâh vor der Strafe der Hölle und des Grabes suchst ... oder bitte, um was du möchtest!“