Rechtsnorm für rituelle Gebete und Fastentage, die jemand nach ihrer Annahme des Islâm unterlassen hat

20-11-2013 | IslamWeb

Frage:

Nach meinem Übertritt zum Islâm habe ich die ersten fünf bis sechs Monate das rituelle Gebet nicht gelernt, weil ich niemandem davon erzählt habe. Daraufhin lehrte mich mein Freund das Gebet und seit eineinhalb Jahren habe ich bis jetzt kein Gebet mehr unterlassen. Es waren ungefähr sechs Monate seit meinem Übertritt zum Islâm, in denen ich nicht gebetet habe. Muss ich sie nachholen? Muss ich die Zeit vor meiner Konvertierung auch nachholen? Muss ich auch das Fasten nachholen?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Aller Lobpreis gebührt Allâh, Der dich zum Islâm rechtgeleitet und dir damit Gnade erwiesen hat. Du musst nach einem Weg suchen, wie du deinen Islâm offen kundtust und in der Lage bist, die religiösen Kulthandlungen der Religion offen zu leben, selbst wenn dies bedeutet, in ein anderes Land auszuwandern. Es ist nicht erlaubt, den Islâm zu verschweigen oder etwas Anderes offen zu zeigen, außer du bist dazu gezwungen, hast Angst um dich selbst und findest keinen Weg, um dies zu beenden. Allâh der Majestätische sagt: „Diejenigen, die die Engel abberufen, während sie sich selbst Unrecht tun, (zu jenen) sagen sie: »Worin habt ihr euch befunden?« Sie sagen: »Wir waren Unterdrückte im Lande.« Sie (die Engel) sagen: »War Allâhs Erde nicht weit, sodass ihr darauf hättet auswandern können?« Jene aber, - ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein, und (wie) böse ist der Ausgang! Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind. Jenen wird Allâh vielleicht verzeihen. Allâh ist Allverzeihend und Allvergebend.“ (Sűra 4:97-99).

 

Die Gebete und Fastentage zur Zeit als Kâfir musst du nach einstimmiger Meinung der Gelehrten nicht nachholen, weil der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu Abdullâh ibn Amr sagte: „Wusstest du nicht, dass der Islâm das tilgt, was vor ihm war?“ (Überliefert von Muslim).

 

Die Verpflichtung des Nachholens erzeugt eine Mühe, Bedrängnis und Abschreckung vor dem Übertritt zum Islâm. Es ist nicht überliefert, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken jemals jemanden, der zum Islâm übertrat, anwies, rituelles Gebet, Zakâ oder Fasten nachzuholen.

 

Die Gebete und Fastentage, die du nach deinem Übertritt zum Islâm unterlassen hast, musst du gemäß der allgemeinen Meinung der Gelehrten nachholen, mit Ausnahme des Gelehrten Ibn Taimiya. Ein Beweis für die Verpflichtung zum Nachholen ist die allgemeine Aussage des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „Die Schuld Allâhs hat ein höheres Recht darauf, beglichen zu werden.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

Und Allâh weiß es am besten!

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