Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Gebet ist die zweite Elementarpflicht im Islâm und die Verbindung zwischen dem anbetend Dienenden und seinem Herrn. Es ist das Erste, wozu der Mensch am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen wird. Es steht dem Muslim nicht zu, bei der Verrichtung des Gebetes nachlässig zu sein. Das Unterlassen des Gebets gehört nämlich zu den großen Sünden. Einige Gelehrte betrachten sogar denjenigen, der das Gebet nicht verrichtet, als Nicht-Muslim.
Es ist daher deine Pflicht, das Gebet zu verrichten und dessen Bedingungen möglichst zu erfüllen, darunter auch die rituelle Reinheit. Dass es kein Badezimmer im Haus gibt ist kein Vorwand dafür, die Ganzkörperwaschung nicht durchzuführen. Du kannst dich zum Beispiel in eine Ecke des Hauses zurückziehen und dich waschen.
Wenn du dich nicht mit Wasser waschen kannst, da du krank bist oder kein Wasser finden kannst, hat der Islâm den Tayammum mit Erde als Ersatzhandlung legitimiert. Du kannst den Tayammum vollziehen und das Gebet zu der Zeit verrichten, die uns Allâh vorgeschrieben hat.