Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die richtige der zwei Meinungen unter den Gelehrten zeigt uns, dass das Essen von Pferdefleisch erlaubt ist. Der Beleg dafür ist ein Hadîth aus den beiden Sahîh-Werken (Al-Buchârî und Muslim): Dschâbir ibn Abdullâh sagte: "Der Prophet hat das Eselfleisch verboten, während er das Pferdefleisch erlaubt hat." In diesen Büchern wurde auch von Asmâ' überliefert, dass sie sagte: "Wir haben zu Lebzeiten des Gesandten Allâhs ein Pferd geschlachtet, als wir in Madîna waren, und es verzehrt."
Demgemäß hat Ihre Mutter in schâ Allâh durch den Verzehr von Pferdefleisch keine Sünde begangen.