Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Umra im Ramadân hat zweifellos einen großen Vorzug und eine reichliche Belohnung, ihr genügt an Vorzug, dass der Prophet sagte: „Eine Umra im Ramadân kommt einem Haddsch gleich.“ In einer anderen Überlieferung heißt es noch: „mit mir“, von Al-Buchârî überliefert. Dieser Vorzug kommt aber dem des Haddsch nicht gleich, denn für den rechtschaffen vollzogenen Haddsch gibt es keine andere Belohnung als den Einzug ins Paradies. Es ist nicht erlaubt, sich mit der Umra zu begnügen, ohne den Pflicht-Haddsch des Islâm zu vollziehen, auch wenn man der Meinung ist, dass sie [die Umra] Pflicht ist. Es gibt aber nichts dagegen einzuwenden, die Umra dem Pflicht-Haddsch voranzustellen.
Daher könnt ihr die Gelegenheit nutzen und die Umra im Ramadân oder zu einer anderen Zeit wegen deren Vorzugs vollziehen und die Pflicht erfüllen, nach der Meinung, die sie für Pflicht hält. Dann könnt ihr später, wenn möglich, den Haddsch vollziehen, sodass ihr nicht beides verpasst. Dies ist im Falle, dass ihr es unwahrscheinlich findet, beides, also Umra und Haddsch nicht finanzieren zu können. Haltet ihr es aber für wahrscheinlich, dass ihr die beiden Reisen nicht vollziehen könnt, dann scheint es mir - und Allâh weiß es am besten -, dass ihr warten und es mit dem Haddsch immer wieder versuchen sollt. Möge Allâh euch die Gelegenheit des Haddsch erleichtern!