Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn mit dem Betrug gemeint ist, dass er eine uneheliche Beziehung mit dieser Frau hatte, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, und zwar:
Dass diese Sache auf bloßer Vermutung basiert, ohne einen Beleg zu haben, der dies beweist. Hier ist es Pflicht, gut von ihm zu denken, denn dies wird immer vom Muslim vermutet.
Die zweite Möglichkeit wäre, dass du Dinge weißt, die belegen, dass diese uneheliche Beziehung stattfindet. In diesem Fall sollst du ihn ermahnen, und ihn an Allâh, den Erhabenen, erinnern. Du darfst ihm auch mit allen möglichen Mitteln drohen, die ihn an dieser Abscheulichkeit hindern können.
Du sollst ihm auch eine gute Ehefrau sein, dich schön machen und für ihn schmücken.
Sprich häufig Bittegebete für ihn, dass er zum rechten Weg geleitet wird.
Falls er bereut, dann sei Allâh Dank, denn dies ist ja das angestrebte Ziel. Es ist aber keine Sünde für dich, die Ehescheidung zu verlangen, falls er so weiter macht und du dir sicher bist, dass er Ehebruch begeht.
Dies gilt nur dann, wenn es sich beim Betrug um eine uneheliche Beziehung handelt.
Falls du jedoch mit „Betrug“ sagen wolltest, dass er mit einer anderen Frau durch eine islâmisch gültige Ehe verheiratet ist, ohne dir Bescheid zu geben, dann ist das gültig, solange er fähig ist, gerecht zu sein und für den Unterhalt aufzukommen.
Du sollst ihn deswegen nicht hassen.