Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wahrscheinlich meint der edle Fragesteller den bei Al-Buchârî und Anderen überlieferten Hadîth, in dem Ibn Umar sagt: „Der Prophet hat es dem Muhrim verboten, mit Wars [eine Pflanze] oder Safran gefärbte Kleidung zu tragen.“ Dies bedeutet in kurzen Worten, dass es demjenigen, der sich wegen des Haddsch oder der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) im Ihrâm-Zustand befindet, egal ob Mann oder Frau, verboten ist, parfümierte Kleidung zu tragen. Das arabische Wort Muza’far bedeutet mit Safran gefärbt. Die Sprachgelehrten sagen: Die Kleidung za’far bedeutet sie mit Safran färben, der zu den wohlriechenden Pflanzen gehört und daher für den Muhrim verboten ist.