Fatwâ-Nummer des arabischen Originals:123125
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Es ist für eine geschiedene Frau unbedenklich, Allâh um die Rückkehr ihres Exgatten zu bitten. Es spricht nichts dagegen, denn ihre Heirat mit ihrem ehemaligen Mann ist erlaubt. Es ist erlaubt, Allâh um etwas Erlaubtes zu bitten. Allâh sagt: Ruft mich an, so erhöre Ich euch. (Sûra 40:60)
Vom Propheten wurde überliefert, dass er sagte: Ein Diener wird erhört, solange er nicht um eine Sünde oder den Abbruch der Verwandtschaftsbeziehung bittet. Von Muslim berichtet.
Doch wäre es besser, wenn man Allâh darum bittet, das zu bestimmen, was gut für einen ist, und man die Sache Allâh allein überlässt. Man soll nicht auf dem beharren, was man begehrt, denn das Gute könnte in etwas Anderem liegen.