Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn die Menstruierende vor dem Morgengrauen sieht, dass sie rituell rein geworden ist, muss sie diesen Tag fasten. Wusstest du jedoch nicht, dass du rituell rein geworden bist und stütztest du dich auf die Regel, die besagt, dass deine Menstruation noch andauert, so hoffen wir, dass du dich dadurch nicht sündig gemacht hast, so Allâh will, da du dich nicht der Sünde zugewandt hast, sondern der Wahrscheinlichkeit gefolgt bist. Wenn dir also tagsüber auffällt, dass du rituell rein geworden bist, dann solltest du die Ganzkörperwaschung vollziehen und den Rest des Tages fasten. Dieser Tag muss natürlich nachgeholt werden. Eine Buße ist jedoch nicht zu entrichten, da wir sowie die Mehrheit der Gelehrten der Ansicht sind, dass eine Buße nur entrichtet werden muss, wenn das Fasten durch den Geschlechtsakt ungültig gemacht wurde.
Doch sogar bei den Gelehrten, die die Entrichtung der Buße auch aus anderen Gründen außer dem Geschlechtsakt zur Pflicht machen, fällt in deinem Fall hier keine Buße an, da sie zur Bedingung machen, dass man das Fasten als absichtliche Auflehnung gegen die Verbote dieses Monats und nicht aus einem Missverständnis heraus bricht.
Somit steht fest, dass du keine Buße entrichten, sondern lediglich den Tag nachholen musst.