Fatwâ-Nummer des arabischen Originals: 112683
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Im Sunna-Werk des At-Tirmidhî steht nach Erwähnen der Meinungsverschiedenheit um Ibn Abbâs , die bei Muslim überliefert wird, und in der Ibn Abbâs letztendlich nicht die Meinung Mu'âwias annimmt, dass Abű Îsâ At-Tirmidhî sagt: "Und diese Handlung entspricht dem Verständnis der Gelehrten. Sie meinen, dass jede Bevölkerung eines Landes ihre Sichtung des Mondes hat, da die Sichtbereiche unterschiedlich sind, also der Mond in einem Land gesehen werden kann und im anderen nicht." Demzufolge muss die Bevölkerung deiner Stadt fasten und brechen, wenn die euch benachbarten und mit euch in einem Sichtbereich liegenden Städte, und das ist wahrscheinlich, den Mond nach islâmischen Regeln gesehen haben.
Dein Fasten mit ihnen ist in dieser Situation also das Richtige. Sollten diese Regionen jedoch von der Region, in der du lebst, weit entfernt sein, so darf die Bevölkerung der Region, in der du lebst, nicht nach der Mondsichtung der anderen Regionen fasten. Solltest du dennoch nach der Mondsichtung der benachbarten Regionen fasten, und zwar gemäß der Meinung, die besagt, dass die Mondsichtung eines Landes gleichzeitig die Sichtung für alle anderen Länder ist, so liegt darin kein Bedenken, da diese Angelegenheit auf dem Idschtîhâd (der Bemühung um ein islâmisches Urteil) beruht. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass alle Menschen fasten müssen, wenn der Mond gesehen wird. Wenn du jedoch Probleme und Schwierigkeiten befürchtest, dann kannst du im Geheimen fasten.