Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Sollte diesem Bruder das Fasten unerträglich schwerfallen, so ist ein Brechen des Fastens erlaubt. Wenn vertrauenswürdige Ärzte jedoch sagen, dass eine Unterlassung der Medikamenteneinnahme ihm Schaden zufügt, so ist das Brechen des Fastens für ihn verpflichtend. Sollte eine Genesung in Aussicht sein, muss er die Tage, die er nicht gefastet hat, nachholen. Geht man jedoch nicht von seiner Genesung aus, so muss er für einen Tag einen Bedürftigen speisen, da Allâh, der Erhabene, sagt: "Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine gleiche Anzahl von anderen Tagen fasten. Und denjenigen, die es nur unter größten Schwierigkeiten zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt." (Sûra 2:184)
Sollte er jedoch des Fastens fähig sein, ohne unerträgliche Erschwernis und ohne Schaden davonzutragen, ist das Fasten für ihn obligatorisch.