Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Das Auszupfen der Augenbrauen ist verboten. Die betroffene Schwester kannte das islâmische Urteil nicht. Aus diesem Grund hoffen wir, dass sie nicht gesündigt hat. Die Unwissenheit gilt im allgemeinen als Entschuldigungsgrund, die die Verantwortung für die begangene Tat aufhebt. Hierfür gibt es zahlreiche Beweise.
Nach unserer Meinung ist das Zupfen der Augenbrauen in zwei Fällen gestattet:
1. Wenn eine notwendige Behandlung das Zupfen der Augenbrauen unerlässlich macht.
2. Wenn die Augenbrauen üppiger als gewöhnlich wachsen und so das Aussehen verunstalten bzw. zur Entstellung führen.
Wird die Frau von anderen Frauen ausgelacht und verspottet, weil sie sich nicht am Frevel beteiligt, darf sie in diesem Fall ihre Augenbrauen jedoch nicht zupfen.
3. Das Suchen nach faulen Ausreden, die das Zupfen berechtigen würden, ist nicht zugelassen. Denn ursprünglich beinhaltet das Urteil das Verbot des Veränderns der Augenbrauen. Allâh sagt: "Aber nein! Der Mensch weiß über sich selbst sehr wohl Bescheid, auch wenn er seine Entschuldigungen vorbrächte." (Sûra 75:14-15)
Die Notwendigkeit des Zupfens soll rechtlich ermessen werden. Wenn die Gestalt der Augenbrauen nicht der normalen Form entspricht, und sie dadurch unangenehm auffallen bzw. die Person darunter leidet, ist ist das Entfernen der störenden Augenbrauenhaare erlaubt.
Allâh weiß es am besten.