Lob sei Allâh und Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Es gibt nur fünf Pflichtgebete im Islâm. Die einzelnen Gebete haben festgelegte Zeiten, die in der Fatwâ Nr. 42274 nachzulesen sind. Das Verrichten aller zusätzlichen Gebete ist freiwillig und empfehlenswert. Das Gebet des Sonnenaufgangs (Schurûq) betet man, nachdem die Sonne aufgegangen ist. Wissenschaftlich liegt dieser Zeitpunkt bei einer Viertelstunde nach Sonnenaufgang, wenn die Sonne eine Speerhöhe über dem Horizont ist. Dieser Moment leitet auch das Ende der Zeit ein, in der das Beten untersagt ist. Es wird auch Vormittagsgebet (Salât Ad-Duhâ) genannt, da es zwischen dem Sonnenaufgang und dem Mittag als freiwilliges Gebet (Nâfila-Gebet) verrichtet werden kann.
Die Ausübung christlicher Riten durch Muslime, wie etwa die Verrichtung bestimmter Gebete und das Tragen eines Kreuzes, ist eine gefährliche Sache und kann zur Apostasie führen. Wenn Ihr Ehemann das Christentum wirklich teilweise praktiziert, müssen Sie ihn ermahnen und ihm die Konsequenzen seiner Taten verdeutlichen. Bereut er, so ist es Allâh zu verdanken. Beharrt er aber weiterhin auf die Praktizierung christlicher Riten, ist es Ihnen nicht mehr erlaubt, bei ihm zu bleiben und Ihren ehelichen Pflichten (Beischlaf etc.) nachzugehen. Sie müssen sich bemühen diese Ehe annullieren zu lassen.
Allâh weiß es am besten.