Lob sei Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh unseren Propheten segnen.
Ob die Polizei islâmischer Länder die Gesetze und Urteile vollziehen darf, hängt grundsätzlich davon ab, inwiefern sich die Gesetzgebung mit der Scharî’a vereinbaren lässt oder nicht. Denn jedes Gesetz, das nicht im Einklang mit der Rechtsordnung der Scharî’a steht, darf nach dem Islâm nicht erlassen bzw. vollzogen werden.
Im Qurân heißt es: „ [...] und wenn ihr zwischen den Menschen richtet, müsst ihr in Gerechtigkeit richten.“ Die Scharî’a hat die Gerechtigkeit gebracht, so entsprechen alle erlassenen Gesetze des islâmischen Rechts der Gerechtigkeit. Allâh befiehlt den Menschen in ihren Urteilen immer Gerechtigkeit auszuüben und verbietet gleichzeitig Aggression und Gewalttätigkeit. Daher heißt es im Qurân: “Eine Möglichkeit (zu belangen) gibt es nur gegen diejenigen, die den Menschen Unrecht zufügen und auf der Erde ohne Recht Gewalttätigkeit begehen. Für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.“
Der Polizist, der Gesetze vollzieht, die dem Islâm widersprechen, übt Unrecht, Aggression und Gewalttätigkeit aus. Es nutzt ihm nichts zu sagen, dass er nur ein Untertan sei. Man darf nur gerechten Regeln folgen. Ebenso ist es nicht gestattet einem Geschöpf Folge zu leisten, wenn man dadurch dem Schöpfer gegenüber ungehorsam ist!
Der Qurân sagt über die Untertanen und die Herrscher: „Denjenigen, die sich hochmütig verhielten, werden sagen: «wir befinden uns doch alle darin.» Allâh hat nun zwischen den Dienern gerichtet.“
Bevor jedoch beurteilt werden kann, ob der Polizist im Sinne der Scharî’a gehandelt hat oder nicht, ist eine genaue Analyse der Gesetzestexte erforderlich. Im islâmischen Recht wird die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit durch Bußgeld als „Bestrafung mit Geld“ bezeichnet. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten verbietet diese Bestrafungsmethode, wobei einige Gelehrte das Verhängen einer solchen Strafe unter der Bedingung eines gerechten Herrschers erlauben.
Allerdings ist es völlig untersagt, dass der Polizeibeamte bei Ordnungswidrigkeiten körperliche Gewalt ausübt. Dieses Verbot bestätigt der allgemein deutbare Hadîth: Der Prophet sagte: „Euer Blut, Vermögen, eure Ehre und Haut sind euch tabu.“ (Al-Buchârî)
In einem weiteren Hadîth, der durch den Kalifen Umar ibn Al-Chattâb überliefert wurde, heißt es: „Ich habe meine Statthalter nicht zu euch geschickt, damit sie eure Häute schlagen oder eure Gelder nehmen. Wer das macht, soll sich bei mir beklagen, damit ich diesen Statthalter entlasse.“ (von Abû Dâwûd erwähnt)
Allâh weiß es am besten!