Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Keine Frau darf ohne ihren Ehemann bzw. einen ihr zur Heirat verwehrten Mann reisen. Das zeigt der Hadîth: „Keine Frau darf ohne Mahram (einen ihr zur Heirat verwehrten Mann) reisen.“ (U.a. von Muslim überliefert.)
Und dass eine Gruppe von Frauen zusammen verreist, bedeutet nicht, dass sie ohne einen ihnen zur Heirat verwehrten Mann fahren können, auch wenn die Mutter mitfährt, denn selbst die Gelehrten, die erlaubt haben, dass die Frau in einer Gruppe reisen darf, haben vorausgesetzt, dass diese Gruppe vertrauenswürdig ist und dass sie zur Pilgerfahrt nach Makka reist.
Obwohl der Besuch von Verwandten empfohlen ist und sogar verpflichtend sein kann, lautet die Regel des islâmischen Rechts: „Wenn eine Pflicht einem Verbot widerspricht, so soll man das Verbot vermeiden, bevor man die Pflicht erfüllt, denn man gehorcht nicht durch eine Sünde, wie dies ein Hadîth zeigt.“
Folglich dürfen deine Schwestern nicht alleine mit deiner Mutter dorthin fahren, sie sollen vielmehr Allâh fürchten und sich davor hüten, eine Sünde zu begehen.
Allâh weiß es am besten!