Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist erwünscht, mehrere ´Umras zu verrichten. Man wird gemäß der Anzahl der verrichteten ´Umras belohnt. Wenn du also sechs Tage in Makka verweilst und jeden Tag eine ´Umra verrichtest, werden dir sechs ´Umras angerechnet, nicht nur eine.
Die ´Umra für eine lebende Person zu verrichten ist unbedenklich, wenn man beabsichtigt, der Person die Belohnung hierfür zukommen zu lassen. Die Person wird – so Allâh will – dafür belohnt.
Wenn damit jedoch die Vertretung gemeint ist, so gilt dies nur, wenn die Person so unfähig ist und keine Hoffnung mehr besteht, dass sie noch dazu in der Lage sein wird. In diesem Fall müsstest du die ´Umra für die Person nach der ´Umra für dich selbst verrichten. Die ´Umra für Verstorbene ist gültig und die Person erhält – so Allâh will – auch die Belohnung.
Und Allâh weiß es am besten!