Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Für eine andere Person den Haddsch zu verrichten ist vorzüglich, solange du selbst schon den Haddsch verrichtet hast. Wisse, Allâh segne dich, dass die Gelehrten darüber uneinig waren, ob man für die Vertretung im Haddsch oder für die einzelnen Riten, die nur verrichten soll, wer speziell diese Handlungen verrichtet, entlohnt werden darf.
Die Imâme Mâlik, As-Schâfi’î und Ahmad erlaubten dies (laut einer Überlieferung); Abû Hanîfa und Ahmad – laut der bekannteren Überlieferung – verboten es jedoch. Die stärkere Meinung ist, dass es erlaubt ist, weil die Beweislage, die hier nicht einzeln aufgeführt werden kann, dies bestätigt.
Es ist natürlich besser die Meinungsverschiedenheit zu umgehen und den Lohn nicht anzunehmen, um auf den Lohn Allâhs zu hoffen. Nachdem du dies weißt, teile ich dir mit, dass das, was du von den Verwandten des verstorbenen Vaters erhieltest, nicht der Lohn ist, über den es Meinungsverschiedenheiten gibt.
Sie gaben dir lediglich Geld für deine Ausgaben im Haddsch. Dies ist jedoch nicht der Lohn, über den sich die Gelehrten uneins sind. Es ist dir erlaubt, dieses Geld anzunehmen; dies ist keinesfalls unerwünscht. Da du das Geld bereits angenommen hast, darfst du darüber verfügen, wie du willst.
Wenn du willst, kannst du es für dich verwenden oder es in deinem Namen oder im Namen desjenigen, für den du den Haddsch verrichtet hast, spenden. Im letzten Fall wird er laut dem Konsensus der Gelehrten dafür von Allâh belohnt. Wenn du willst, kannst du das Geld auch zurückgeben.
Und Allâh weiß es am besten!