Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn sich der Staat bei euch beim Beginn des Monats Schawwâl auf die Sichtung der Neumondsichel oder auf die Festsetzung des Monats Ramadân auf dreißig Tage verlässt, dann sind alle Leute dazu verpflichtet, ihr Fasten an dem vom Staat erklärten Festtag zu brechen. Niemand darf am Festtag fasten.
Wenn sich der Staat aber auf die astronomischen Berechnungen und nicht auf die schariatische Sichtung der Neumondsichel verlässt, dann ist seine Meinung über das Festlegen des Festtages und den Fastenbeginn nicht zu beachten.