Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Opfertier wird nur demjenigen angerechnet, der es schlachtet, und den Familienmitgliedern seines Hauses, die unter seiner Versorgung stehen. Dies ist die maßgebliche Meinung unter den Gelehrten. Die Frage verdeutlicht, dass der Vater diesen Sohn nicht versorgt. Wenn mit der Frage gemeint ist, dass der Vater mit seinem Sohn das Opfertier bezahlt, so steht eindeutig fest, dass es dem Sohn nicht angerechnet wird. Wenn allerdings mit der Frage gemeint ist, dass er seinem Sohn das Fleisch des Opfertiers schenkt, so darf er dies ohne Probleme tun, da es sich um ein Geschenk handelt.
Und Allâh weiß es am besten.