Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist bekannt, dass es zwei Arten von Tieren gibt:
- Kleintiere, die einen geschlossenen Blutkreislauf haben, wie z.B. Schlange, Maus, Dornschwanzechse, Igel usw.
- Kleintiere, die keinen geschlossenen Blutkreislauf haben, wie z.B. Mauergecko, Skorpion, Schnecken, Heuschrecken, Mücken, Wespen, Fliegen usw.
Die Rechtsgelehrten haben dabei – mit Ausnahme der Mücken, Igel und Wurm- drei Meinungen:
1- Die Hanafiten meinen, alle Insekten dürfen nicht gegessen werden, denn sie werden zu den unreinen Tieren gezählt, vor welchen sich der normale Mensch ekelt.
2- Die Mâlikiten meinen, sie alle dürfen verzehrt werden, solange sie der menschlichen Gesundheit nicht schaden. Das haben sie aber damit verbunden, dass sie mit Absicht und mit der Erwähnung von Allâhs Namen geschlachtet werden, wenn sie zur ersten Gruppe gehören. Gehören sie aber zur zweiten Gruppe, die kein eigenes (fließendes) Blut haben, wie z. B. die Schnecke, so müssen sie schnell getötet und auch mit Absicht und mit der Erwähnung von Allahs Namen gegessen werden.
3- Die Schâfi’iten haben einige verboten, andere aber erlaubt.
Sie meinen, man darf einige essen, denn sie sind entweder der Dornschwanzechse ähnlich oder sie sind nicht unrein. Die Hanafiten haben eine andere Meinung bezüglich des Igels und des Wiesels. Gemäß ihrer Meinung ist es verboten sie zu essen. In Bezug auf Klippschliefer und Wüstenspringmaus haben sie zwei tradierte Überlieferungen. Die richtigste erlaubt es. Auf jeden Fall haben wir festgestellt, dass es die malikitischen Rechtsgelehrten erlauben, die Schnecke zu essen, wenn sie der menschlichen Gesundheit nicht schadet, vorausgesetzt, dass sie mit Absicht und der Erwähnung von Allahs Namen geschlachtet werden. Es kann sein, dass die Marokkaner, die sie essen, dieser Meinung folgen. Im Buch Al-Mudawwana steht: „Dem Gelehrten Mâlik wurde von einem Lebewesen berichtet, das in den Maghrebländern lebt, Schnecke heißt und sich an Bäume heftet. Er wurde danach gefragt, ob man es essen darf. Er meinte: ich betrachte es wie die Insekten; wenn man es lebendig jagt, dann brät oder kocht, darf man es verzehren.
Findet man es aber verstorben, dann darf man es nicht verzehren.)
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Im Buch Al-Muntaqâ, der Erklärung des Buches Muwatta steht: „Was aber kein eigenes (fließendes) Blut hat, wie z.B. Skorpion, Heuschrecken Mücken, Fliegen ... der Wurm und die Wespe, so ist es nicht erlaubt, sie zu essen. Man darf sie darf sie aber unter Bedingungen als Medikament einnehmen).
4- In seinem Buch Muhallâ meinte Ibn Hazm, dass das verboten ist. Er sagt: man darf Schnecken sowie auch andere Kleintiere wie Schlange, Maus, Dornschwanzeidechse, Igel (Kleintiere, die fliegen oder nicht) usw., Laus, Silbermünzen, Wespen, und Bettwanzen und alle ihrer Arten nicht essen, bewiesen mit dem Koranvers: „Verboten ist euch der Genuss von Verendetem“ und auch „außer dem, was ihr schlachtet“. Es ist auch bekannt, dass man die Tiere, die man per Hand schlachten kann, nur an der Kehle oder Halsschlagader schächten darf. Was man also nicht schlachten kann, darf man nicht essen. Es ist also verboten, sie (diese Kleintiere) zu essen, weil man sie nicht schächten kann, hiervon sind verendete Tiere ausgenommen, die nicht geschächtet werden müssen...“usw.