Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Was nun die Frau für den Mann an Geld ausgab (Gold verkaufen, das Nähen usw.), als Leihe für den Mann oder als Partnerschaft, so hat sie ein Recht auf das Geld. Es ist dann seine Pflicht, ihr diesen Betrag zurückzugeben, sonst wird es von seinen guten Taten am Tage des Gerichts zurückgegeben.
Wenn nun diese Ausgaben als Geschenk von der Frau kamen und als Spende, so kann sie dieses Geld nicht zurückfordern und hat auch kein Recht darauf. Dieses Urteil bezieht sich auf das Weltliche. Was nun die moralische Sichtweise angeht, so sagt der Islâm, das man Gutes mit Gutem erwidern und es nicht leugnen soll.
So sagt Allâh: "Ist der Lohn des Guten nicht ebenfalls das Gute?" (Sûra 55:60)
So soll der Ehemann dieses Schöne seiner Frau schützen und dieses Gute bewahren, da sie ihre Jugend für den Mann aufgab, mit ihm geduldig war, ihn mit Geld unterstützte und standhaft war, als er arm war.
Wenn es aber zur Trennung kommt, so soll er sie in ihrer Lage zufriedenstellen und die Einsamkeit der Scheidung von ihr nehmen, indem er sie mit etwas Geld unterstützt, als Vergeltung für all das Gute was sie vollbrachte, und für den Genuss, den er mit ihr hatte.
So sagt Allâh: "Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen." (Sûra 2:241)
Es gibt die Meinung, dass es Pflicht ist, für sie und alle geschiedenen Frauen eine Abfindung zu zahlen.
So sagt Ibn Qudâma in „Al-Mughnî“:
„Es ist von Ahmad überliefert: Für jede Geschiedene gibt es eine Abfindung. Dies ist auch von Alî ibn Abû Tâlib, Hasan, Said ibn Dschubair, Abû Qilaba, Az-Zuhrî, Qatâda, Ad-Dahhâk und Abû Thaur überliefert, da Allâh sagt: "Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen", und weil Allâh sagt: "Sag zu deinen Frauen…" bis zum Versende: "ich werde euch eine Abfindung gewähren und euch auf schöne Weise freigeben." (Sûra 33:28)
Nach dieser Überlieferung gibt es also für jede geschiedene Frau eine Abfindung, egal ob man mit ihr verkehrt hat oder nicht. Die Rechtsschulen sagen aber, dass die Abfindung nur für die Frau gilt, mit der man vor der Scheidung nicht verkehrte.“ Zitatende.
Es gibt keinen bestimmten Betrag, den die geschiedene Ehefrau erhält, vielmehr spielen dabei der Reichtum und die Lage bzw. Fähigkeit des Mannes eine Rolle. Denn Allâh sagt: "Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise! Eine Pflicht für die Gutes Tuenden!" (Sûra 2:236)
Dazu lesen wir im „Tafsîr Al-Muyassar“: "Gebt ihnen eine Abfindung als Tröstung und Erleichterung für die Einsamkeit nach der Scheidung, und damit kein Groll im Herzen bleibt! Diese Abfindung wird nach dem finanziellen Stand des Mannes berechnet; wenn er reich ist, dann entsprechend seinen Verhältnissen, und der Geringbemittelte entsprechend dem, was er besitzt. Eine Abfindung auf rechtliche Weise im Islam, es ist Pflicht für jene, die Gutes für die geschiedenen Frauen tun und sich selber Gutes tun mit dem Gehorsam gegenüber Allâh.“