Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Allâh hat es den Männern zur Pflicht gemacht, ihre Frauen und kleinen Kinder – die noch kein Geld besitzen - zu versorgen. Allâh sagt:
"Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechter Weise aufzukommen." (Sûra 2:233).
Dazu sagt Ibn Al-Mundhir:
„Allen uns bekannten Gelehrten entnehmen wir, dass der Mann für seine Frau und kleinen Kinder – die noch kein Geld besitzen – Versorgung zu leisten hat.“
So weißt du nun, dass die Versorgung keine Pflicht für dich ist, außer du gibst freiwillig etwas von deinem Vermögen. Was dein Mann gemacht hat, in dem er einfach deine Einkünfte ohne deine Einwilligung in seinen Besitz nahm, gilt als islâmische Übertretung. So lesen wir in einem Hadîth:
„Man hat kein Recht auf das Geld eines Muslims, außer wenn er es freiwillig gibt.“ Überliefert von Ahmad.
So muss der Mann ihr das Geld wieder zurückgeben. Wenn die Frau ihm danach freiwillig etwas davon geben will, so kann sie dies tun. Wenn sie aber nicht möchte, so ist es keine Pflicht für sie, außer wenn sie sich mit dem Mann geeinigt hat, dass er einen Teil der Summe als Entgelt dafür erhält, dass er den Betrag abholt.