Ehemann nimmt Einkünfte der Ehefrau und gibt an, dass er es für notwendige Dinge ausgibt

16-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Wir leben in Europa und ich habe ein festes Monatseinkommen, das ich jeden Monat vom Staat empfange. Der Betrag ist sehr gering, mein Mann kümmert sich um die Bearbeitung dieser Papiere und was damit zusammenhängt, damit ich auch weiterhin diesen Betrag empfange. Er holt das Geld und nicht ich. Er sagt, es sei sein Recht dieses Geld zu nehmen, da er es für die Notwendigkeiten des Hauses ausgibt.
Hat er wirklich das Recht darauf oder muss er mir den Betrag aushändigen, selbst wenn es nur die Hälfte ist?
Ich möchte noch erwähnen, dass ich keine weiteren monatlichen Einkünfte habe.
Möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Allâh hat es den Männern zur Pflicht gemacht, ihre Frauen und kleinen Kinder – die noch kein Geld besitzen - zu versorgen. Allâh sagt:

 

"Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechter Weise aufzukommen." (Sûra 2:233).

 

Dazu sagt Ibn Al-Mundhir:

„Allen uns bekannten Gelehrten entnehmen wir, dass der Mann für seine Frau und kleinen Kinder – die noch kein Geld besitzen – Versorgung zu leisten hat.“

 

So weißt du nun, dass die Versorgung keine Pflicht für dich ist, außer du gibst freiwillig etwas von deinem Vermögen. Was dein Mann gemacht hat, in dem er einfach deine Einkünfte ohne deine Einwilligung in seinen Besitz nahm, gilt als islâmische Übertretung. So lesen wir in einem Hadîth:

 

„Man hat kein Recht auf das Geld eines Muslims, außer wenn er es freiwillig gibt.“ Überliefert von Ahmad.

 

So muss der Mann ihr das Geld wieder zurückgeben. Wenn die Frau ihm danach freiwillig etwas davon geben will, so kann sie dies tun. Wenn sie aber nicht möchte, so ist es keine Pflicht für sie, außer wenn sie sich mit dem Mann geeinigt hat, dass er einen Teil der Summe als Entgelt dafür erhält, dass er den Betrag abholt.

Und Allâh weiß es am besten.

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