Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Eine einzige Rechnung für den Lastwagen und den Anhänger auszustellen, schließt in sich zwei Gegenstände der Vorsicht; und zwar:
1- Verfälschung der Wahrheiten, denn der Kunde hat in der Tat nur den Anhänger gekauft. Den Lastwagen in der Rechnung aufzuführen ist Betrug und gilt als Urkundenfälschung. Diese Fälschung ist ohnehin absolut verboten.
2- Wusste der Fragesteller, dass der Kunde die Rechnung dafür verwenden wird, einen verzinslichen Kredit aufzunehmen, ist seine Unterstützung dabei Sünde. Wusste er das nicht, sollte er die Rechnung nur der Tat gemäß ausstellen.
Was das Beibehalten oder das Verlassen des Berufes betrifft, so brauchst du deinen Beruf nicht zu verlassen. Du sollst aber zu Allâh reumütig zurückkehren und darauf bestehen Ähnliches nicht mehr zu tun.
Und Allâh weiß es am besten.